Guten Tag,
in einem Bewerbungsverfahren für eine Tarifanstellung (E13/E14) wurde mir eine Verbeamtung (Stelle ist für A13/A14 mit Beförderungsmöglichkeit bis A15 ausgeschrieben) in Aussicht gestellt. Nun haben sich mir viele Fragen gestellt. Ich bin mir sicher, Ihr habt einige Antworten darauf.
Kurz zu den Rahmenbedingungen: Laufbahn 2.2, Masterabschluss und Promotion, 34 Jahre
a) Wie wird die Stufe (Erfahrungsstufe) festgestellt? Wenn dann der Antrag für die Verbeamtung gestellt wird, werde ich auf ca. 6,5 Jahre Tätigkeit in der Wissenschaft und 1 Jahr auf der neuen Stelle zurückblicken können.
b) Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich nur in A13 verbeamtet werden, ein Einstieg in A14 wäre nicht möglich, auch wenn ich in E14 eingruppiert bin. Korrekt?
c) Als Tarifangestellter würde ich eine Zulage erhalten (Personalgewinnung, zwei Stufensprünge). Kann diese Zulage bei der Eingruppierung bei der Verbeamtung berücksichtigt/angerechnet werden (Stufenvorweggewährung)? Ist eine Schlechterstellung möglich?
d) Wann wird frühestens eine Beförderung anstehen? Können grundsätzlich Zeiten verkürzt werden? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden?
e) Wie lange dauert der gesamte Prozess der Umstellung vom Tarifbeschäftigten zum Beamten?
f) Ich absolviere eine sechsmonatige Probezeit als Tarifangestellter, wie lange werde ich Beamter auf Probe sein?
Besten Dank für Eure Hilfe im Voraus.
Viele Grüße
Siggi12