Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Leistungsorientierte Bezahlung TVöD <--> TV Autobahn
123sat:
Hallo,
bein TVöD gibt es gemäß § 18 Abs. 3 Satz 1 2% Leistungsentgeld auf das monatliche Tabellenentgelt bezahlt.
Das ist gar nicht so schlecht. Über die Tabelle ist das aber nicht direkt einsehbar.
Ich möchte nun mein Jahresentgelt TVöD mit dem TV Autobahn vergleichen. Gibt es im Autobahn Tarifvertrag eine ähnliche 2%-Regelung, die auf das Tabellenentgelt gezahlt wird?
Ansonsten schneidet der TVöD doch gar nicht so schlecht zum TV Autobahn ab. Im Moment sieht das Tabellenentgelt beim TV A ja recht hoch aus zum TVöD.
Danke.
Spid:
Bereits die Prämisse ist falsch, was darauf aufbauende Überlegungen obsolet macht.
123sat:
Hallo Spid,
ich habe nicht verstanden, was falsch ist. Ich bekomme im TVöD knappe 24 % noch mal extra. Also das Tabellenentgelt + die Sonderzahlung + die 24 %. Ich habe damit dann bei z.B. E 12 knapp 13 Gehälter.
Nun interessiert mich, was der TV Autobahn hergibt. Dort weiß ich, dass bei z.B. E 12 in Summe 13 Gehälter bei rum kommen.
Gibt es da noch eine extra Zulage, die ich so nicht erkennen kann? Also eine Zulage, die jeder bekommt.
Danke.
Spid:
Die Prämisse „bein TVöD gibt es gemäß § 18 Abs. 3 Satz 1 2% Leistungsentgeld auf das monatliche Tabellenentgelt bezahlt“ ist unzutreffend.
123sat:
Was heißt das genau? Habe ich mich falsch ausgedrückt?
Kannst du es richtigstellen?
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