Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Leistungsorientierte Bezahlung TVöD <--> TV Autobahn
mb1:
Du bekommst keine 2% monatlich oben drauf.
Das Gesamtvolumen von derzeit "2,00 v.H. der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers" steht nicht den jeweiligen Beschäftigten zu, sondern ist eine reine Berechnungsmethode.
Börnie:
Man kann das LOB in etwa so rechnen (ich weiß, ist auch nicht richtig, aber es ergibt einen Anhaltspunkt, je nach örtlicher Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung und der darin vereinbarten Berechnung des LOB-Budgets können auch ganz andere Werte entstehen).
Nimm Dein montl. Tabellenentgelt x 12 x 2 %, dann hast Du in etwa einen Anhaltspunkt für deine LOB-Prämie im TVöD.
Spid:
Nein.
Börnie:
@Spid: Ich weiß, dass es nicht richtig ist. Man müsste sich die Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung anschauen, man müsste das Gesamtbudget anschauen, evtl. gibt es ein Teilbudget, evtl. eine Gewichtung nach EG-Gruppen, dann ist noch die Frage zu klären, wie die Zielerreichung gemessen wird (ZV oder StLB) etc. um ein genaues Ergebnis zu erhalten.
Aber meine Berechnung ist nicht ganz am Ziel vorbei:
Festgestelltes LOB aufgrund der dortigen LOB-DV (keine Differenzierung nach EG-Gruppen, Dienststellenbudgets) bei meinem letzten AG für 2020 (Zielerreichung 100 % nach ZV): 1.040 EUR
LOB nach o.g. "Pi mal Daumen" Berechnung:
EG 11 St. 5: 5020,49 x 12 x 2 % = 1.204,92 EUR
Abweichung ca. 150 EUR.
Spid:
Natürlich ist es am Ziel vorbei - es ist nicht einmal ein Deutschuss in die richtige Richtung. Je nach System kann es ebensogut sein, daß man keine LOB bekommt oder das gesamte Budget des AG auf einen selbst entfällt.
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