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Home-Office Pflicht
Dienstbeflissen:
--- Zitat von: Spid am 14.05.2021 14:43 ---Der AN braucht sich nicht beschweren, er kann dann einfach das Angebot des AG, zu Hause zu arbeiten, ablehnen. Ist der AG anderer Auffassung, muß er versuchen, das vor dem ArbG durchzusetzen. Das stand - außer für Apologeten von Ausbeuterbetrieben - auch gar nicht infrage. Es ist schließlich sein gutes Recht. Einzig für @Dienstbeflissen ist ein Einfordern essentieller AN-Rechte Querulantentum.
--- End quote ---
Ich bin mit Nichten der Einzige, der das so sieht.
Zumal es den Leuten nur darum geht sich zu beklagen. Aktuell geht es halt ums Homeoffice, morgen um irgend eine angenommen Ungleichbehandlung übermorgen um einen zu hoch angebauten Toilettensitz.
Es sind vor allem immer die gleichen die derartig auffallen.
Das ist echt eine so richtig deutsche Diskussion.
Spid:
Das Einfordern essentieller AN-Rechte ist eher kein deutsches Phänomen, sondern eine Selbstverständlichkeit.
Dienstbeflissen:
„Die Bezeichnung „Querulant“ tauchte bereits 1793 in der Allgemeinen Gerichtsordnung für die Preußischen Staaten auf. Man verstand darunter „Prozessierer, Rechthaber und Krakeeler“, die den Gerichten Schwierigkeiten bereiten..“
Zum Glück geht es nur um vlt. 5% die unbedingt ihr Recht durchsetzten wollen. Ein großer Teil arbeitet zuhause mutmaßlich unter Missachtung der Regeln des Arbeitsschutzes. Wahrscheinlich weil der Großteil selber ganz gut unterscheiden kann zwischen richtig und falsch.
Spid:
AN brauchen hier überhaupt nichts durchsetzen. Sie lehnen einfach das Angebot des AG unter Verweis auf Gründe ab. Ein Gericht würde dann ein AG beschäftigen, der meint, dadurch in seinen Rechten verletzt zu sein.
Dienstbeflissen:
https://www.merkur.de/wirtschaft/homeoffice-pflicht-regelung-arbeitgeber-beschaeftigte-mitarbeiter-arbeitsrecht-muenchen-zr-90473299.html
Arbeitsschutz im Homeoffice ist nichtmal erwähnt und zumindest theoretisch könnte der AG auch davon ausgehen, das sie Gründe nicht zu treffen und entsprechend auf Homeoffice bestehen. Dann kann der AN ja klagen.
„Wenn Arbeitnehmer Gründe haben, nicht im Homeoffice arbeiten zu können, können Arbeitgeber sie letztlich nicht dazu zwingen. Etwaige arbeitsrechtliche Maßnahmen oder Sanktionen, wie beispielsweise eine Abmahnung oder gar Kündigung, dürften unwirksam sein. Nur bei Fehlen entgegenstehender Gründe auf Seiten des Mitarbeiters kann der Arbeitgeber Homeoffice-Arbeit in der Theorie mit solchen Mitteln durchsetzen. Das macht aber nur Sinn, wenn das Unternehmen sich sehr sicher ist, dass es aufseiten des Mitarbeiters keine entgegenstehenden Gründe gibt.“
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