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Höhergruppierungsantrag/Bewertungsbüro

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Lars73:
Du müsstest mitteilen welche Entgeltgruppe aus deiner sich die zutreffende ist und die entsprechende Bezahlung fordern.

Spid:
Es geht nicht um „Nummer sicher“, es geht darum, daß die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nach 6 Monaten verfallen sind, wenn sie nicht schriftlich geltend gemacht wurden - und zwar endgültig und unwiederbringlich.

merax:
Was habe ich denn für "Ansprüche", die ich geltend machen kann (Paragraph 37)? Aktuell ist die Situation ja so, dass ich in 2019 einen Höhergruppierungsantrag gestellt habe, zu dem es zwar seit einigen Wochen endlich ein Ergebnis gibt, aber mir wurde nichts schriftlich mitgeteilt. Im Ergebnis des externen Bewertungsinstituts (so die mündliche Aussage) würde ich zwei Gruppen höher gruppiert als heute. Ein Aufstieg um eine Gruppe wurde mir mündlich "zugesichert", aber das ist ja sicher auch nicht verbindlich so.

Offenbar habe ich doch keinen "Anspruch", wenn mein Arbeitgeber einfach ein weiteres Institut beauftragen kann, weil das Ergebnis so noch nicht "gefällt"?

Sorry, dass ich so viel nachfrage, aber das sind echt böhmische Dörfer für mich und ich blicke nicht durch durch den Paragraphendschungel   :-[

Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Die Eingruppierung wird durch die Rechtsmeinung des AG nicht berührt. Sofern der AG zu Deinem Nachteil über die Eingruppierung irrt, was - je nach Qualität des beauftragten Dienstleisters - mehr oder weniger wahrscheinlich ist, ergab sich bereits vor langer Zeit ein Anspruch auf höheres Entgelt, der größtenteils nunmehr verfallen ist.

Lars73:
Was dein Arbeitgeber meint ist für den Anspruch völlig egal. (Was du denkst auch.) Wenn die dir übertragenen Aufgaben eine höhere Eingruppierung begründen hast du Anspruch auf diese Bezahlung. Wenn du der Meinung bist die Ausgaben begründen eine höhere Eingruppierung solltest du die Bezahlung nach dieser höheren Entgeltgruppe geltend machen. wenn ihr euch nicht einig werden kann letztlich nur ein Gericht die zutreffende Eingruppierung feststellen.

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