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Höhergruppierungsantrag/Bewertungsbüro

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Spid:
Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die nicht schriftlich geltend gemacht wurden - bspw. ein höheres Entgelt.

WasDennNun:

--- Zitat von: merax am 26.04.2021 17:03 ---Das mit den Ansprüchen verstehe ich nicht. Welche Ansprüche verfallen?

--- End quote ---
Die monetären.
Wenn du nicht konkret Dein dir zustehenden Geld einforderst, dann bekommst du nur das, was dir die letzten 6 Monate vorenthalten wurde.
Ein "Höhergruppierungsantrag" ist keine Forderung, die §37 berührt.

merax:
Tut mir leid, wenn ich es immer noch nicht verstehe. Bei uns ist es so üblich, dass es ab Antragszeitpunkt eine Rückzahlung gibt, sofern man höhergruppiert wird. Ich habe mehrfach schriftlich auf das Datum meines Antrages hingewiesen und dass ich davon ausgehe, dass die Rückzahlung ab dort gilt. Genügt das?

Lars73:
Was soll eine Rückzahlung sein? Wurde angegeben um welche Entgeltgruppe etc. es geht?

Ob man sich darauf verlassen will, dass im Streitfall noch die übliche Praxis greift oder die tarifliche Regelung Anwendung findet muss man halt selber sehen. Bei uns werden solche "Anträge" auch als Unterbrechung der tariflichen Ausschlussfrist bewertet. Aber trotzdem würde ich immer meinen Anspruch schriftlich geltend machen.

merax:
Ja, genau, es wurde mir mitgeteilt, um welche Entgeltgruppe es geht.

Den Tipp, lieber alles zu verschriftlichen, um auf "Nummer Sicher" zu gehen, der üblichen Praxis zum Trotz, nehme ich sehr gerne mit auf. :-)

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