Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Anspruch auf Zulage
Larry123:
--- Zitat von: Lars73 am 29.04.2021 07:26 ---Du hast alle Aufgaben der Abteilungsleitung? Es gibt keine übergreifenden Fragen für die Abteilung die nur der Abteilungsleitung bearbeitet.
--- End quote ---
Ich habe im täglichen Geschäft alle Aufgaben der Abteilungsleitung für meine Gruppe. Bei Vorstellungsgesprächen bzw. Neueinstellungen von Sachbearbeitern bin ich allerdings nur - wie vorher - beratend involviert. Beurteilungen von Mitarbeitern gab es in diesem Zeitraum jetzt auch noch nicht.
Spid:
--- Zitat von: Larry123 am 29.04.2021 07:37 ---Ich bin kein Freund davon alle über einen Kamm zu scheren und nur weil der überwiegende Teil der AG lt. deiner Aussage keine Ahnung vom Eingruppierungsrecht hat, trifft dies ja nicht automatisch auf jeden AG zu.
In der Praxis bezieht sich eine Zulage ja immer auf die jeweilige Stellenbewertung des AGs oder liege ich unwissender da etwa auch falsch? :-)
Vielen Dank für deine Einschätzungen, Spid. Vielleicht kann mir jemand anderes noch behilflich sein!? :-)
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Das Versagen Deines AG bei der Bildung einer Rechtsmeinung zur Eingruppierung ist offenkundig. Ausweislich Deines Threadtitels geht es um den Anspruch auf eine Zulage. Dieser hat mit der Stellenbewertung nichts zu tun.
Lars73:
Das tägliche Geschäft wird aber nicht die E11 begründen. Nicht einmal die Personalverantwortung als solche die nicht einmal umfassen übertragen wurde. Durch den einheitlichen Arbeitsvorgang der Abteilungsleitung können ein paar Prozent Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung auszeichnen reichen um die E11der Abteilungsleitung zu begründen.
Es ist fraglich ob dein Arbeitgeber glaubt, dass du Aufgaben nach E11 hats. (Sonst würde er ja eine Zulage zahlen.)
Nach dem bisher vorgetragenen gehe ich nicht davon aus, dass du einen Anspruch auf eine Zulage hast. Aber du kannst ja auf die geringe Kompetenz des Arbeitgebers hoffen und vielleicht gewährt er eine Zulage. Als erstes könntest du mit der Abteilungsleitung sprechen und ansprechen, dass du eine Honorierung für die Aufgabe wünschst. Dann wirst du ja sehen was passiert.
Von einer Klage würde ich abraten. Schon die E9b ist nicht klar. Dafür brächte es aber genauere Darlegungen zu den Aufgaben um es abschätzen zu können.
Larry123:
Vielen Dank für deine Einschätzungen.
Wie in meinem Eingangspost beschrieben, möchte ich (wenn überhaupt) nur eine Zulage nach E10 geltend machen. Ich glaube mein AG hat gar nicht richtig auf dem Schirm, dass ich eine höherwertige Tätigkeit ausführe.
Bevor ich einen entsprechenden Antrag stellen würde, würde ich natürlich mit meiner Abteilungsleitung sprechen. Klage ist kein Thema, ich wollte nur mal allgemein meine Chancen auf Honorierung meiner Arbeitsleistung ausloten.
Da mein Abteilungsleiter und meine Fachbereichsleiterin (Juristin) schon angekündigt haben, dass meine Stelle spätestens im nächsten Jahr neu bewertet werden soll (auf E9c) gehe ich schon davon aus, dass die E9b klar ist. In unserem Bürgerbüro werden nicht nur Melde- und Passangelegenheiten bearbeitet, sondern wir fungieren z. B. auch als Kfz-Zulassungsstelle. Es sind auch noch andere Aufgabenbereiche hier angegliedert, aber das hat mit der eigentlichen Frage nichts zu tun.
Spid:
Keine der Vorbringungen ließe auch nur vermuten, daß gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen benötigt würden. Es fehlt an der Steigerung in der Tiefe, nicht in der Breite der Fachkenntnisse.
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