Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Verhältnis Eingruppierung - Zulage
ChrisKiehmchen:
Guten Morgen Zusammen,
ich arbeite aktuell in einem Job, welcher in E3 mit 16 Stunden in der Woche (arbeite in einem Museum am Wochenende). Seit dem 1.7 ist mir eine höherwertige Tätigkeit übertragen worden, weil ich die Krankheitsvertretung von einer meiner Vorgesetzten übernehme, dementsprechend hat sich meine Arbeitszeit auf eine Vollzeitstelle erhöht. Es ist angefacht, dass ich dies solange machen soll, bis der Vorgesetzte wieder zurückkehrt.
Mir ist bekannt, dass ich eine Zulage (Differenz zwischen E3 und E4) gezahlt bekomme.
Meine Frage wäre jedoch, ob sich mein E3-Gehalt jetzt auch erhöhen wird auf ein Vollzeitgehalt ? Und dann wäre meine Frage, ob die Zulage auf das Gehalt von 16 Stunden oder auf das Vollzeitgehalt gezahlt wird.
Vielen Dank im Voraus
Spid:
Also wurde Deine WAZ erhöht und Dir vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen. Mithin steht Dir neben dem Tabellenentgelt der E3 der jeweiligen Stufe die Zulage zu E4 der jeweiligen Stufe zu.
ChrisKiehmchen:
--- Zitat von: Spid am 04.07.2021 10:27 ---Also wurde Deine WAZ erhöht und Dir vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen. Mithin steht Dir neben dem Tabellenentgelt der E3 der jeweiligen Stufe die Zulage zu E4 der jeweiligen Stufe zu.
--- End quote ---
Ganz genau. Mein Frage ist, ob ich jetzt das „Vollzeitgehalt“ der E3+ Zulage von E4 ode das Gehalt für 16 Stunden+ Zulage ?
Spid:
Da die Entgelttabelle Vollzeitgehälter ausweist, stellt sich diese Frage nach meiner erschöpfenden Antwort nicht mehr.
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