Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Verhältnis Eingruppierung - Zulage

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WasDennNun:

--- Zitat von: Ormd am 09.05.2021 18:11 ---Naja, genau da frage ich mich eben, ob der AG nicht durch Duldung konkludent zugestimmt hat.

--- End quote ---
Der AG  hat doch jetzt erst davon erfahren und T mitgeteilt, das T diese Aufgaben eben nicht übertragen wurden.
Also sollte T diese auch nicht mehr ausüben, da T jetzt nicht mehr behaupten kann, dass es dachte, dass sie übertragen worden sind.

Ormd:
Ach so, ok. Dann habe ich den 13 falsch verstanden.

Aus meiner Sicht weiß der AG seit zwei Jahren davon, nämlich seit T die Stellenbeschreibung inkl. der zusätzlichen Tätigkeiten der zuständigen Stelle vorgelegt hat.

Lars73:
Was hat T im Begleitschreiben zur übersendeten Stellenbeschreibung mitgeteilt?

Es gab keine wirkliche Notwendigkeit des Arbeitgebers darauf zu reagieren.

Spid:
Bestenfalls kann man das als Angebot des AN sehen, entsprechende Tätigkeiten zu übertragen - auf dessen Annahme kein Anspruch besteht noch Schweigen als solches zu werten wäre. Ich hingegen hätte es als Eingeständnis unbotmäßigen Verhaltens gewertet und abgemahnt - einschließlich evtl. Mitverschwörer.

Ormd:

--- Zitat von: Lars73 am 09.05.2021 20:04 ---Was hat T im Begleitschreiben zur übersendeten Stellenbeschreibung mitgeteilt?
[…]

--- End quote ---

T hat mitgeteilt, dass sich aus ihrer Sicht die auszuübenden Tätigkeiten dahingehend und in einem Umfang geändert haben, dass eine Stellenneubewertung erforderlich ist. Darum hat T gebeten sowie um die Auszahlung der Differenzsumme.

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