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Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

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Texter:
@Spid

Wie würdest Du bei einer vorübergehenden Übertragung im diskutierten Sachverhalt vorgehen? Würdest Du eine außertarifliche Lösung anstreben?

Spid:
Ich würde nicht nur vorübergehend übertragen, dann stünde die Zulage nach Vorbemerkung Nr. 7 zu. Da die Eingruppierung nicht berührt wird, kann man jederzeit wieder eine Tätigkeit der E3 übertragen, da der TB ja in E3 eingruppiert ist.

Schokobon:
Du Fuchs.  ;D

Texter:

--- Zitat von: Spid am 11.05.2021 12:05 ---Ich würde nicht nur vorübergehend übertragen, dann stünde die Zulage nach Vorbemerkung Nr. 7 zu. Da die Eingruppierung nicht berührt wird, kann man jederzeit wieder eine Tätigkeit der E3 übertragen, da der TB ja in E3 eingruppiert ist.

--- End quote ---

Die dauerhafte Änderung der auszuübenden Tätigkeit stellt also keine Vertragsänderung dar, wenn die Eingruppierung nicht berührt wird?

Texter:
ich muss ergänzen:

Die dauerhafte Änderung der auszuübenden Tätigkeit zu einer höherwertigen Tätigkeit stellt also keine Vertragsänderung dar, wenn die Eingruppierung nicht berührt wird?

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