Autor Thema: Rufbereitschaft TVV  (Read 7769 times)

Mrstegap

  • Gast
Rufbereitschaft TVV
« am: 18.05.2021 10:34 »
Guten Tag zusammen,

Ich beende in 2 Monaten meine Ausbildung auf einer Kläranlage (TV-V). Nun ist es so das mein Meister mir gesagt hat, dass ich nach der Ausbildung keinen Bereitschaftsplatz bekomme, da alle Bereitschaften "vergeben" sind. Nun meine Frage: Ist dies erlaubt? Darf mein Arbeitgeber mir Bereitschaften vorenthalten wegen einer "Regelmäßigkeit"?
Ich meine das ist doch Unfair oder? Mir geht es dabei ja auch darum Arbeitserfahrungen in Störfällen zu erhalten. Ich hoffe ihr könnt mir hier bei dem Thema weiterhelfen.

Viele Grüße
Stefan

Spid

  • Gast
Antw:Rufbereitschaft TVV
« Antwort #1 am: 18.05.2021 10:35 »
Ja, ja, unbeachtlich.

Mrstegap

  • Gast
Antw:Rufbereitschaft TVV
« Antwort #2 am: 18.05.2021 11:05 »
Sprich ich kann jetzt nichts anderes machen, außer darauf zu warten das jemand seinen Bereitschaftsplatz (wie auch immer) abgibt?

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,560
Antw:Rufbereitschaft TVV
« Antwort #3 am: 18.05.2021 11:29 »
Seit wann ist man den auf solche Kackdienste geil? Die werden im ÖD doch sowieso mies vergütet.

Spid

  • Gast
Antw:Rufbereitschaft TVV
« Antwort #4 am: 18.05.2021 11:31 »
Du kannst sicher auch beim AG oder BR jammern in der Hoffnung, daß sie etwas ändern. Ein individualrechtlicher Anspruch darauf, für belastende Sonderformen der Arbeit in Betracht gezogen zu werden, besteht indes nicht.

Hr. Gesheimer

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 29
Antw:Rufbereitschaft TVV
« Antwort #5 am: 18.05.2021 11:32 »
Es geht ihm doch darum, Arbeitserfahrungen in Störfällen zu erhalten. Das ist wertvoller als jeder Zuschlag.

Lars73

  • Gast
Antw:Rufbereitschaft TVV
« Antwort #6 am: 18.05.2021 11:47 »
Störfälle kommen vermutlich auch während der normalen Arbeitszeit vor.

Hr. Gesheimer

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 29
Antw:Rufbereitschaft TVV
« Antwort #7 am: 18.05.2021 11:54 »
Erstaunlicherweise nicht. Da passiert immer erst etwas, wenn es einen Zuschlag gibt.

Schokobon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 790
Antw:Rufbereitschaft TVV
« Antwort #8 am: 18.05.2021 13:33 »
Ein bisschen Erfahrung für den Störungsfall kann nicht schaden

https://www.youtube.com/watch?v=JoU8L-LJUj4


Mrstegap

  • Gast
Antw:Rufbereitschaft TVV
« Antwort #9 am: 18.05.2021 15:59 »
Seit wann ist man den auf solche Kackdienste geil? Die werden im ÖD doch sowieso mies vergütet.

Naja 300 Euro mehr sind 300 Euro mehr. Ich finde nicht das, dass wenig ist.

Mrstegap

  • Gast
Antw:Rufbereitschaft TVV
« Antwort #10 am: 18.05.2021 16:01 »
Du kannst sicher auch beim AG oder BR jammern in der Hoffnung, daß sie etwas ändern. Ein individualrechtlicher Anspruch darauf, für belastende Sonderformen der Arbeit in Betracht gezogen zu werden, besteht indes nicht.

Ja verstehe ich. Aber dann frage ich mal so herum. Wieso haben dann meine Kollegen ein "anrecht" darauf in dem ich keinen Platz zugewiesen bekomme. So ganz ergibt das für mich keinen Sinn.

Spid

  • Gast
Antw:Rufbereitschaft TVV
« Antwort #11 am: 18.05.2021 16:21 »
Wer hätte ein solches Anrecht behauptet?

Rene

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 110
Antw:Rufbereitschaft TVV
« Antwort #12 am: 19.05.2021 06:51 »
Die mutmassliche RUFbereitschaft dient dazu ausserhalb der regulären Arbeitszeiten, den Betrieb bei Störfällen möglichst schnell wieder aufnehmen zu können. Daher könnte man auch davon ausgehen, dass der Vorgesetzte, der die Mitarbeiter für die Rufbereitschaft einteilt, eine Bestenauslese vornimmt und eben nicht den frisch ausgelernten, möglicherweise konfliktliebenden und den eigenen finanziellen Vorteil im Auge habenden Mitarbeiter einen "Platz zuweist".
Er würde sich rechtfertigen müssen, falls die Arbeitserfahrungssammlung, welche ja scheinbar nur ausserhalb der regulären Arbeitszeit anfällt, überproportional viel Zeit in Anspruch nimmt und dadurch vermeidbare Schäden finanzieller, ökologischer oder gesundheitlicher Natur auftreten.

Mrstegap

  • Gast
Antw:Rufbereitschaft TVV
« Antwort #13 am: 19.05.2021 13:31 »
Wer hätte ein solches Anrecht behauptet?

Naja mein Chef. Wenn er mir ja ganz klar sagt DU darfst es nicht weil DU keinen Platz bekommst. Der Rest macht ja ganz normal Bereitschaft. Wir haben 4 Teams die immer in einer gewissen Reihenfolge Bereitschaft machen. Das ist eher Bestand an dem sich keiner traut dran zu gehen. "Haben wir schon immer so gemacht so gemacht bleibt das so."


Mrstegap

  • Gast
Antw:Rufbereitschaft TVV
« Antwort #14 am: 19.05.2021 13:33 »
Die mutmassliche RUFbereitschaft dient dazu ausserhalb der regulären Arbeitszeiten, den Betrieb bei Störfällen möglichst schnell wieder aufnehmen zu können. Daher könnte man auch davon ausgehen, dass der Vorgesetzte, der die Mitarbeiter für die Rufbereitschaft einteilt, eine Bestenauslese vornimmt und eben nicht den frisch ausgelernten, möglicherweise konfliktliebenden und den eigenen finanziellen Vorteil im Auge habenden Mitarbeiter einen "Platz zuweist".
Er würde sich rechtfertigen müssen, falls die Arbeitserfahrungssammlung, welche ja scheinbar nur ausserhalb der regulären Arbeitszeit anfällt, überproportional viel Zeit in Anspruch nimmt und dadurch vermeidbare Schäden finanzieller, ökologischer oder gesundheitlicher Natur auftreten.

Okay, wir haben vor 1 Monat einen neuen Mitarbeiter bekommen der sofort in seiner 2 Woche Bereitschaft machen darf.

So schwierig kann es dann ja nicht sein. Vorallem bin ich ja nie alleine auf der Bereitschaft, sondern habe immer einen erfahrenen Kollegen dabei.

Ich habe eher das Gefühl das ist eine komplette Inkompetenz von meinem Vorgesetzten.