Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Einstufung bei Neueinstellung (E11 -> E13)

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trulu:
Hallo,

folgende Situation (jeweils selbes Bundesland):

Eine Beschäftigter war knapp 5 Jahre WiMi (bis EG13, Altersstufe 3). Anschließend ist er zwei Jahre an einer anderen Hochschule auf E11 im Verwaltungsbereich tätig, die Einstufung erfolgte bei Einstellung in Altersstufe 3. Er möchte nun an einer anderen Hochschule eine nach EG13 bewertete Stelle an (erneut Verwaltungsbereich). In welche Altersstufe KANN hierbei bei Einstellung eingestuft werden (und worauf besteht Anspruch)?

Vielen Dank.

Beste Grüße

Bastel:
Anspruch besteht nur auf Stufe 1. Alles Weitere ist Verhandlungssache.

WasDennNun:
Sollten jedoch der AG der selbe sein (selbes Bundesland, beides mal Land als AG) dann Stufe 3

Spid:
Es gibt in TV-L/TV-H keine Altersstufen.

Woher sollte ein Anspruch auf Stufe 3 bei Einstellung entstehen, wenn es derselbe AG wäre?

trulu:
Bezüglich Verhandlungssache: Womit sollte ich da am besten argumentieren? Nennt man das dann förderliche Beschäftigungszeiten?

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