Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Einstufung bei Neueinstellung (E11 -> E13)
Spid:
Damit, für weniger Geld nicht zu kommen.
trulu:
Ok - was wäre denn prinzipiell bei sehr kulanter Personalabteilung maximal möglich? Stufe 3?
Spid:
Es können so viele Jahre förderliche Zeiten angerechnet werden, wie vorhanden sind. Bei 10 Jahren Stufe 5, bei 15 Jahre Stufe 6.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 18.05.2021 12:36 ---Es gibt in TV-L/TV-H keine Altersstufen.
Woher sollte ein Anspruch auf Stufe 3 bei Einstellung entstehen, wenn es derselbe AG wäre?
--- End quote ---
Ein Wechsel der Stelle beim gleichem AG, wäre es ja eine Höhergruppierung. E11 S3 führt zu E13 S3 oder etwa nicht?
Spid:
Bei einer Höhergruppierung wäre das so. Im Sachverhalt geht es jedoch um eine Einstellung.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version