Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Neue Tätigkeit als Geschäftsführer - Auswirkung auf Entgelt?
Spid:
Die Engruppierung ändert sch durch eine Bewertung in keinster Weise, denn sie wird durch die Rechtsmeinung des AG nicht berührt. Eingruppierung wird nicht durchgeführt, Eingruppierung ist. Je nachdem, ob es um TVÖD oder TV-V geht und ob es um eine Tätigkeit nach den allg. Tätigketsmerkmalen oder etwa um Ingenieursgedöns geht, wirkt sich bei einer E12 ein Mehr an Verantwortung schlicht nicht aus.
Ortsbaumeister2019:
--- Zitat von: Kaiser80 am 19.05.2021 15:42 ---Reden wir vom TV-V oder TVÖD? Da du von "Verhandlungen" und "Zulage" "im Arbeitsvertrag" sprichst: Seit ihr überhaupt tarifgebunden?
--- End quote ---
Orientierung am TVÖD
Spid:
Ein Eigenbetrieb ist doch uneigenständig und unterliegt mithin derselben Taifbindung wie die kommunale Körperschaft, der er zugehörig ist.
Ortsbaumeister2019:
--- Zitat von: Spid am 19.05.2021 15:46 ---Ein Eigenbetrieb ist doch uneigenständig und unterliegt mithin derselben Taifbindung wie die kommunale Körperschaft, der er zugehörig ist.
--- End quote ---
Meiner, leider "fachfremden", Annahme nach sind wir nicht tarifgebunden bzw. orientieren uns am TVöD.
Zur Korrektur meines Wortlautes, ab 1.07.2021 als Geschäftsführer bestellt.
Lars73:
Dann verhandle doch einfach frei über das Gehalt. Steht im Arbeitsvertrag etwas zur Anwendung des TVöD?
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