Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Neue Tätigkeit als Geschäftsführer - Auswirkung auf Entgelt?
Kaiser80:
--- Zitat von: Spid am 19.05.2021 15:46 ---Ein Eigenbetrieb ist doch uneigenständig ...
--- End quote ---
Ist das in allen Bundesländern so?
Lars73:
Es dürfte der Kern des Eigenbetriebs sein, dass er juristisch nicht eigenständig ist. Kann aber nicht alle Bundesländer überblicken. Wäre aber komisch Eigenbetriebe anders zu definieren. Davon unbenommen bleibt die Möglichkeit Betriebe als juristische Person (z.B. GmbH oder AG) auszugestalten.
Spid:
Mir fällt zumindest kein Land ein, das es anders geregelt hätte.
Kaiser80:
--- Zitat von: Spid am 19.05.2021 16:10 ---Mir fällt zumindest kein Land ein, das es anders geregelt hätte.
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OK, kenn nur die Regelung zu den Eigenbetrieben RLP+NRW
Ortsbaumeister2019:
--- Zitat von: Lars73 am 19.05.2021 16:05 ---Dann verhandle doch einfach frei über das Gehalt. Steht im Arbeitsvertrag etwas zur Anwendung des TVöD?
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Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem TVöD und in Form des besonderen teils Verwaltung.
Befinde mich in Baden Württemberg.
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