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Eingruppierung IT - Gibt es Beispiele?

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Spid:
Selbstverständlich kann er das, denn dafür bedarf es lediglich der genannten fachlichen Kenntnisse.

GofX:

--- Zitat von: Spid am 23.05.2021 17:00 ---Die einzigen fachlichen Kenntnisse, derer es zur Bewertung einer auszuübenden Tätigkeit bedarf, sind solche im Eingruppierungsrecht.

--- End quote ---

Könntest Du dies etwas ausführlicher darstellen?

Es ist mir nämlich leider nicht klar, wie ein Personaler ohne Fachkenntnis über IT bewerten soll, wie z.B. SQL-Abfragen mit 16 left joins engruppierungsrechtlich zu bewerten sind, wenn diese z.B. im Lehrplan nicht aufgeführt sind. Oder das Erstellen von Docker-Containern und vernünftiger Dokumentation, oder, oder, oder ...

Spid:
Eine Tätigkeitsdarstellung, die sich in Details wie Tabellenverknüpfungen verliert, ist eher ein Zeichen intellektueller Überforderung desen, der sie erstellt hat - zumal zunehmende Komplexität ohnehin kein Heraushebungsmerkmal darstellt.

GofX:

--- Zitat von: Spid am 24.05.2021 11:43 ---Eine Tätigkeitsdarstellung, die sich in Details wie Tabellenverknüpfungen verliert, ist eher ein Zeichen intellektueller Überforderung desen, der sie erstellt hat - zumal zunehmende Komplexität ohnehin kein Heraushebungsmerkmal darstellt.

--- End quote ---

Widerspricht das dem hier:


--- Zitat von: WasDennNun am 21.05.2021 22:30 ---Serverbetreuung kann als Schmalspur TD AVs beinhalten die E6 sind aber auch welche die E13 sind.
Um das zu beurteilen braucht es natürlich mehr Informationen über die Tätigkeiten/AVs.

--- End quote ---

?

Eine Tätigkeitsdarstellung, die lediglich "Datenbankabfragen" beinhaltet, kann somit willkürlich zwischen E6 und E13 bewertet werden, ohne die Anforderung/das Verständnis, tiefere Details über die Komplexität der Datenbank zu kennen?

Spid:
Zunehmende Komplexität ist tariflich doch völlig unbeachtlich, weil die TVP sich gegen die Einführung von Komplexitätsmerkmalen entschieden haben. Von den benötigten Fachkenntnissen unterscheiden sich Datenbankabfragen aus zwei Tabellen mit einseitigem Bezug nicht von solchen aus 72 vielfach verschachtelten Tabellen mit multidirektionellen Bezügen.

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