Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Vorstellungsgespräch unterschiedliche Eingruppierung
Spid:
--- Zitat von: Amo am 23.05.2021 00:10 ---Danke nochmal an jeden einzelnen der sich hier die Zeit genommen hat zu Antworten.
Ich verstehe leider nicht alles was hier geschrieben wird da ich noch nie wirklich mich mit dem Thema TV-L beschäftigt habe.
Nur nochmal kurz zu meiner frage.
Ich meinem Konkreten fall.
Referatsleiter und Teamleiter sagen mir E10 beim Bewerbungsgespräch.
Die Eingruppierungsrunde hat mir am nächsten Tag E9b genannt und seid dem haben wir nichts mehr gehört.
Wonach kann ich mich richtet bzw wer hat das ``Letzte Wort``
--- End quote ---
Nach der EGO bzw. ArbG/LAG/BAG
CmdrMichael:
Amo entschuldige bitte die nicht zielführende und für dich nicht hilfreiche Offtopic-Diskussion.
Zurück zu deiner konkreten Frage:
Deine Eingruppierung erfolgte vermutlich aufgrund einer Tätigkeitsdarstellung. Die "Eingruppierungsrunde" interpretiert vermutlich nun die dort beschriebenen Tätigkeiten anders als dein zukünftiger Referatsleiter.
Bei uns würde es helfen, mit dem Referatsleiter nochmal zu reden. Dieser muss am Ende die Tätigkeitsdarstellung verantworten. Vielleicht hat er für dich höherwertige Tätigkeiten mit höheren Anteilen vorgesehen, die sich (noch) nicht in der Tätigkeitsbeschreibung finden, weshalb die Papierlage für die "Eingruppierungsrunde" falsch ist. Es kann aber auch sein, dass die vorgesehenen Tätigkeiten für die Stelle wirklich nicht mehr als eine E9b hergeben.
Wenn du schon in der Behörde arbeiten würdest, würde dir meiner Einschätzung nach jede Personalabteilung (ob mit Anrecht oder ohne) eine vorhandene Tätigkeitsbeschreibung zur Verfügung stellen, sofern du die eh nicht durch deinen Vorgesetzten bekommst. Diese könntest du dann selbst prüfen oder durch eine Gewerkschaft prüfen lassen. Ob dies auch vor Einstellung gemacht wird, kann ich nicht sagen.
Amo:
CmdrMichael ich danke dir für deine verständliche Erklärung!
Spid:
--- Zitat von: CmdrMichael am 23.05.2021 00:28 ---Amo entschuldige bitte die nicht zielführende und für dich nicht hilfreiche Offtopic-Diskussion.
Zurück zu deiner konkreten Frage:
Deine Eingruppierung erfolgte vermutlich aufgrund einer Tätigkeitsdarstellung. Die "Eingruppierungsrunde" interpretiert vermutlich nun die dort beschriebenen Tätigkeiten anders als dein zukünftiger Referatsleiter.
Bei uns würde es helfen, mit dem Referatsleiter nochmal zu reden. Dieser muss am Ende die Tätigkeitsdarstellung verantworten. Vielleicht hat er für dich höherwertige Tätigkeiten mit höheren Anteilen vorgesehen, die sich (noch) nicht in der Tätigkeitsbeschreibung finden, weshalb die Papierlage für die "Eingruppierungsrunde" falsch ist. Es kann aber auch sein, dass die vorgesehenen Tätigkeiten für die Stelle wirklich nicht mehr als eine E9b hergeben.
Wenn du schon in der Behörde arbeiten würdest, würde dir meiner Einschätzung nach jede Personalabteilung (ob mit Anrecht oder ohne) eine vorhandene Tätigkeitsbeschreibung zur Verfügung stellen, sofern du die eh nicht durch deinen Vorgesetzten bekommst. Diese könntest du dann selbst prüfen oder durch eine Gewerkschaft prüfen lassen. Ob dies auch vor Einstellung gemacht wird, kann ich nicht sagen.
--- End quote ---
Der AG gruppiert nicht ein. Er äußert lediglich eine Rechtsmeinung, die die Eingruppierung nicht berührt. Die Annahme, die Rechtsmeinung sei aufgrund einer Tätigkeitsdarstellung gebildet worden, erstere würde der Eingruppierung entsprechen oder nahekommen oder/und letztere sei überhaupt vorhanden, ist flächendeckend nicht unbedingt begründet - und wie das Forum in nicht wenigen Fällen gezeigt hat, werden Tätigkeitsbeschreibungen eben von bei weitem nicht jeder Personalabteilung herausgegeben, auch nicht im bestehenden Arbeitsverhältnis. Die Annahme, es wäre irgendwie sinnvoll, eine Gewerkschaft eine Tätigkeitsdarstellung prüfen zu lassen, ist bestenfalls putzig.
Und woraus sollte sich nun das behauptete „Anrecht“ ergeben?
Isie:
@Amo: Vielleicht ist es ja tatsächlich so, dass die Tätigkeiten, die eine Eingruppierung nach E 10 bewirken, nicht sofort, sondern erst später übertragen werden sollen. Versuche, das zu klären. Wenn die E 10 nicht in greifbarer Nähe ist, überlege dir, ob du auch für 9b arbeiten willst. Wenn ja, versuche eine Stufe auszuhandeln, in der du das Entgelt bekommst, was du haben willst.
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