Eine gute Frage, mit der sich ja auch in den letzten Jahrzehnten schon Gerichte auseinandersetzen durften und so mancher Dienstherr, der hier Einsparpotenzial gesehen hat, nachher wieder zurückrudern musste. Ich habe hier auch keine pauschale Antwort.
Langfristig hilft aus meiner Sicht aber nur, dass diese Art von Privileg neben den weiteren Privilegien, die das Beamtenverhältnis als besonderes Dienst- und Treueverhältnis ruhig weiterhin behalten soll, auf einen viel kleineren Kreis von tatsächlich und unbedingt erforderlichen hoheitlichen Aufgabenträgern (Justiz, Polizei) reduziert werden muss.
Ich sehe in der heutigen Verbeamtungspraxis vieler Dienstherren vielmehr immer häufiger eine Struktur von totalen Fehlanreizen, insbesondere im Bereich von Lehrkräften, wobei sich zudem einzelne im Wettbewerb um Lehrkräfte befindliche Bundesländer das Personal gegenseitig damit abwerben.