Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung TV-L
Spid:
Es gibt tariflich keine formalen Voraussetzungen. Was der AG an Voraussetzungen festlegt ist genau so wie der Umstand, ob er sich daran hält, tariflich völlig unbeachtlich.
vhvh:
Danke. Letzte Frage: Muss ich auch auf die Tätikgkeitsmerkmale der höheren EG achten oder auch irrelevant?
Spid:
Im Hinblick auf was?
Isie:
Wer hat den Antrag auf Höhergruppierung gestellt? Der Beschäftigte? Und wer hat die Aufgaben mit der Wertigkeit E 10 übertragen? Und war derjenige dazu berechtigt?
vhvh:
@spid: höhergruppierung e9a zu e10 deren tätigkeitsmerkmale beachten? Oder was du beschrieben hattest, also dass sie entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden tätigkeit eingruppiert sind.
@isie: die tarifbeschäftigte hat den antrag gestellt. Der fachbereichsleiter in abstimmung mit dem personalleiter.
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