Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung TV-L
Spid:
Was gäbe es da zu beachten? Die Eingruppierung nimmt ja niemand vor, TB sind eingruppiert - und zwar unmittelbar durch die Wirkung der tariflichen Regelungen. Es bedarf keines Tätigwerdens des TB selbst oder eines anderen. Mithin gibt es auch keine Handlung, bei der man etwas beachten könnte.
Dienstbeflissen:
--- Zitat von: vhvh am 28.05.2021 21:49 ---Ich wollte darauf hinaus, ob es im vornherein nicht schlauer gewesen wäre die persönlichen Anforderungen des TB mit den formalen Anforderungen des höhenwertigen Aufgabengebiets zu prüfen bevor man diese Person die Aufgaben überträgt und ob du schon mal solche Fälle in der Praxis erlebt hast. Oder ob man sich deswegen als Personaler eher keine Gedanken macht und es eher läuft wie im beschriebenen Fall.
Tut mir leid für das komplizierte Ausdrücken, bin neu im Personalbereich. Danke.
--- End quote ---
Wieso schlauer? Eine offenbar geeignete und bekannte Person auszuwählen liegt noch nahe und ist ziemlich klug. Bei Besetzungsverfahren kennt man den Bewerber in der Regel ja gar nicht, deshalb macht die Heranziehung eines Abschlusses an der Stelle Sinn für die Auswahlentscheidung.
Das Vorgehen bei Dir ist also zu begrüßen und wird auch häufig - aus meiner Sicht noch zu wenig - angewendet.
Stellenbesetzung/Ausschreibung mit durch den AG selbst gesetzten Schranken ist etwas ganz anderes als Eingruppierung , die aufgrund der dauerhaft übertragenen Tätigkeiten stattfindet, bzw. da ist.
Isie:
Also hat ein dazu berechtigter Vertreter des Arbeitgebers eine höherwertige Tätigkeit übertragen. Deine Aufgabe besteht nur darin, die Wertigkeit festzustellen, eine Änderung des Arbeitsvertrages zu vereinbaren und zu veranlassen, dass das entsprechende Entgelt gezahlt wird. Ein Antrag der Beschäftigten war nicht erforderlich.
Spid:
Naja, eher eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung zu entwickeln. Die Feststellung obliegt einem ArbG. Sofern die höherwertige Tätigkeit übertragen wurde und der TB sie ausübt, hat die Vertragsänderung doch bereits stattgefunden.
Isie:
Das hört sich alles etwas unklar an, was der TE geschildert hat. Deshalb hatte ich den Eindruck, dass zwar eine Übertragung einer veränderten auszuübenden Tätigkeit, aber noch keine Vertragsänderung mit der Angabe der neuen Entgeltgruppe stattgefunden hat.
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