Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Als Berufseinsteiger direkt verbeamtet?

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Christopher:

--- Zitat von: TonyBox am 10.06.2021 15:30 ---Kommt das Einstiegsamt denn nicht auf auf das Bundesland an?

In NRW z.B. ist zwingend das Einstiegsamt vorgeschrieben. A09 (Verwaltungsdienst) / A10 (technischer Dienst).

In anderen Bundesländern kann man doch (soweit mein Kenntnisstand) auch schon in Beförderungsämtern einsteigen.

--- End quote ---

Hast du bzgl. NRW mal die genauen §§ zum nachlesen?

newT:

--- Zitat von: Christopher am 10.06.2021 17:37 ---Hast du bzgl. NRW mal die genauen §§ zum nachlesen?

--- End quote ---
§14 LBG NRW, §24 LBesG NRW

Christopher:
THX @ newT



--- Zitat ---§ 14 LBG NRW – Einstellung
(1) Eine Ernennung zur Begründung des Beamtenverhältnisses (Einstellung) ist nur in den Einstiegsämtern der Laufbahn zulässig. Die Einstiegsämter bestimmen sich nach dem Besoldungsrecht. Der Landespersonalausschuss kann Ausnahmen von Satz 1 zulassen.
--- End quote ---


Steht hier nicht explizit, dass Ausnahmen möglich sind? Gibts dazu nähere Informationen, wie eine solche Ausnahme aussehen könnte?

Muenchner82:
Zumindest in Bayern ist der LPA sehr restriktiv und es gibt diese Ausnahmen nicht für jeden Hinz und Kunz, denn es heisst ja AUSNAHMEN und nicht REGELMÄßIG!

Organisator:

--- Zitat von: Christopher am 11.06.2021 00:38 ---Steht hier nicht explizit, dass Ausnahmen möglich sind? Gibts dazu nähere Informationen, wie eine solche Ausnahme aussehen könnte?

--- End quote ---

Ich vermag dem Sachverhalt nicht zu entnehmen, was eine Ausnahme rechtfertigen könnte.

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