Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Als Berufseinsteiger direkt verbeamtet?
Christopher:
--- Zitat von: TonyBox am 10.06.2021 15:30 ---Kommt das Einstiegsamt denn nicht auf auf das Bundesland an?
In NRW z.B. ist zwingend das Einstiegsamt vorgeschrieben. A09 (Verwaltungsdienst) / A10 (technischer Dienst).
In anderen Bundesländern kann man doch (soweit mein Kenntnisstand) auch schon in Beförderungsämtern einsteigen.
--- End quote ---
Hast du bzgl. NRW mal die genauen §§ zum nachlesen?
newT:
--- Zitat von: Christopher am 10.06.2021 17:37 ---Hast du bzgl. NRW mal die genauen §§ zum nachlesen?
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§14 LBG NRW, §24 LBesG NRW
Christopher:
THX @ newT
--- Zitat ---§ 14 LBG NRW – Einstellung
(1) Eine Ernennung zur Begründung des Beamtenverhältnisses (Einstellung) ist nur in den Einstiegsämtern der Laufbahn zulässig. Die Einstiegsämter bestimmen sich nach dem Besoldungsrecht. Der Landespersonalausschuss kann Ausnahmen von Satz 1 zulassen.
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Steht hier nicht explizit, dass Ausnahmen möglich sind? Gibts dazu nähere Informationen, wie eine solche Ausnahme aussehen könnte?
Muenchner82:
Zumindest in Bayern ist der LPA sehr restriktiv und es gibt diese Ausnahmen nicht für jeden Hinz und Kunz, denn es heisst ja AUSNAHMEN und nicht REGELMÄßIG!
Organisator:
--- Zitat von: Christopher am 11.06.2021 00:38 ---Steht hier nicht explizit, dass Ausnahmen möglich sind? Gibts dazu nähere Informationen, wie eine solche Ausnahme aussehen könnte?
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Ich vermag dem Sachverhalt nicht zu entnehmen, was eine Ausnahme rechtfertigen könnte.
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