Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Höhergruppierung und Stufenlaufzeit

(1/3) > >>

KlaBro:
Guten Tag,

ich habe am 1.8.2017 eine Stelle bei der Kommune in EG6, Erfahrungsstufe 4 angefangen. Somit würde ich am 1.8.2021 in die Erfahrungsstufe 5 eingestuft.

Am 1.8.2021 kann ich nun eine höher gruppierte Stelle (EG 7) beginnen.

Verliere ich dann die Zeit für die Höherstufung?
Reicht es einen Tag länger in EG 6 eingruppiert zu sein um auch von der Höherstufung der Erfarungsstufe zu profitieren?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Spid:
Wenn Du am 01.08.2017 in Stufe 4 eingestellt worden bist, kommst Du nicht am 01.08.2021 in Stufe 5, sondern mit Ablauf des 31.07.2021 - und somit in der juristischen Sekunde vor einer Höhergruppierung am 01.08.2021.

KlaBro:
Also um es für Laien zu formulieren:
Ich kann problemlos am 1.8. die neue Stelle antreten erhalte die Höhergruppierung und die Höherstufung gleichzeitig, richtig?

Spid:
Nein, nachzeitig. Erst erfolgt der Stufenaufstieg mit Ablauf des 31.07.2021 und dann die Höhergruppierung am 01.08.2021

KlaBro:
Danke.
Dann war die Auskunft aus der Personalverwaltung falsch, die mitteilte, dass ich erst am 1.8. die Höherstufung erhalten und die Zeit verfällt, wenn ich zu diesem Datum höher gruppiert werde.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version