Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung und Stufenlaufzeit
Spid:
Unwissenheit ist selbst verschuldet.
Dann muß der AG sich eben einen anderen für die höherwertige Tätigkeit suchen. Zumal ein öffentlicher AG auch nicht verhindern kann, daß sich jemand auch intern auf andere Stellen bewirbt und er im Zweifelsfall dann doch zu einer höheren Eingruppierung kommt - oder alle Stellenbesetzungsprozesse jahrelang durch Konkurrentenklagen verzögert.
Kaiser80:
Auch ohne Pistole ist dass die Androhung eines (empfindlichen) Übels. Da kann man schon über Nötigung nachdenken
--- Zitat von: Kryne am 22.06.2021 09:21 ---
Wenn es jemand bemerkt, wird ihm dann auch die Pistole auf die Brust gesetzt "Entweder du nimmst jetzt die Tätigkeitsänderung an oder du bleibst für immer in der niedrigeren Gruppe".
--- End quote ---
Saggse:
--- Zitat von: Kaiser80 am 22.06.2021 09:28 ---Auch ohne Pistole ist dass die Androhung eines (empfindlichen) Übels. Da kann man schon über Nötigung nachdenken
--- End quote ---
Inwiefern ist die Ankündigung, sich langfristig an einen bestehenden Vertrag halten zu wollen, ein "empfindliches Übel"?
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