Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung und Stufenlaufzeit
Spid:
Am besten einen AG suchen, der Personal hinreichender Güte in seiner Personalverwaltung beschäftigt.
Newbie1:
Solche Tricks werden bei uns auch gerne angewandt. Besonders beliebt sind Höhergruppierungen E5 zu E6, kurz bevor die Stufe 4 oder 5 bei Kollegen sich dem Ende neigen ;)
BAT:
--- Zitat von: Newbie1 am 22.06.2021 08:16 ---Solche Tricks werden bei uns auch gerne angewandt. Besonders beliebt sind Höhergruppierungen E5 zu E6, kurz bevor die Stufe 4 oder 5 bei Kollegen sich dem Ende neigen ;)
--- End quote ---
Das sind ja keine Tricks, das ist ein schlechter Tarifvertrag. ;)
Spid:
Da eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung eine Vertragsänderung ist, bedarf es des Einvernehmens der Arbeitsvertragsparteien. Mithin ist jemand, der eine entspechende Änderung zur Unzeit vereinbart, selbst schuld.
Kryne:
--- Zitat von: Spid am 22.06.2021 08:44 ---Da eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung eine Vertragsänderung ist, bedarf es des Einvernehmens der Arbeitsvertragsparteien. Mithin ist jemand, der eine entspechende Änderung zur Unzeit vereinbart, selbst schuld.
--- End quote ---
Völlig richtig.
Leider nutzen aber manche Arbeitgeber das Unwissen der Arbeitnehmer aus, um einen Vorteil zu erzielen. Wird bei uns im Haus genauso gemacht.
Wenn es jemand bemerkt, wird ihm dann auch die Pistole auf die Brust gesetzt "Entweder du nimmst jetzt die Tätigkeitsänderung an oder du bleibst für immer in der niedrigeren Gruppe".
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