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Rentenversicherung
clarion:
Hallo,
Ich sehe immer noch nicht, warum eine gesetzliche RV nicht mit den althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums vereinbar wäre. Die Beziehung zum letzten Amt lässt sich auch in der Rente darstellen. Es sagt je keiner, dass diese Beziehung wie momentan linear sein muss. Mit Übergangsfristen für Bestandsbeamte geht alles. Sind die Österreicher nicht den Weg gegangen?
Und wenn das käme wird innerhalb der RV auch keine steuerfreien Sonderwünsche gebraten. Wir schaffen einerseits die Bratwurst Pension ab und führern andererseits steuerfreie AN Zuschläge zur RV ein die normalen AN nicht zustehen. Wie will man das dem Wahlvolk verkaufen?
Wenn man wollte, würde das gehen, aber es will ja keiner.
lumer:
--- Zitat von: clarion am 18.06.2021 15:18 ---Hallo,
Ich sehe immer noch nicht, warum eine gesetzliche RV nicht mit den althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums vereinbar wäre. Die Beziehung zum letzten Amt lässt sich auch in der Rente darstellen. Es sagt je keiner, dass diese Beziehung wie momentan linear sein muss. Mit Übergangsfristen für Bestandsbeamte geht alles. Sind die Österreicher nicht den Weg gegangen?
Und wenn das käme wird innerhalb der RV auch keine steuerfreien Sonderwünsche gebraten. Wir schaffen einerseits die Bratwurst Pension ab und führern andererseits steuerfreie AN Zuschläge zur RV ein die normalen AN nicht zustehen. Wie will man das dem Wahlvolk verkaufen?
Wenn man wollte, würde das gehen, aber es will ja keiner.
--- End quote ---
Lies noch mal die Zitate vom BVerfG: Der Dienstherr muss den größten Teil der Pension selbst tragen. Das würde er nicht, wenn die Pension aus der Rentenkasse käme. Und wie soll es möglich sein, das Rentenpunktesystem so anzupassen, dass Beamte aus dem letzten Amt und nicht durch alle vorherigen alimentiert werden?
Ozymandias:
Die Sozialsysteme sind einfach nicht passend. Erwerbsminderung ist nicht annäherend mit der Dienstunfähigkeit vergleichbar. In der GKV besteht kein Anspruch auf Krankengeld, usw.
lumer:
GKV ist möglich, sonst wäre auch die freiwillige GKV nicht möglich. Krankengeld ist kein Problem. Da zahlen freiwillig versicherte Beamte weniger Beitrag, da sie keinen Anspruch darauf haben.
Casiopeia1981:
Ich sehe nicht, dass es eine breite Mehrheit für dieses Vorhaben geben würde. CDU, FDP und AfD werden sich definitiv nicht dafür aussprechen. RRG wird im Bund nicht mehrheitsfähig sein. Im Übrigen löst man damit keine Probleme, sondern verlagert diese nur.
Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums würden einer Einbeziehung in die Rentenversicherung sicherlich nicht entgegenstehen, wenn a) die vom Beamten zu tragenden Beitragsanteile durch eine entsprechende Besoldungserhöhung ausgeglichen werden würde, sprich: Netto bleibt alles beim Alten und b) eine Zusatzversorgung eingeführt wird, die ein Versorgungsniveau entsprechend dem Alimentations- und Fürsorgeprinzip garantieren würde. Zur Wahrheit gehört doch auch, dass Tarifbeschäftigte eine Zusatzrente durch die VBL erhalten.
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