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Rentenversicherung

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lumer:
*Schallplatte ein* Die Pension muss der Dienstherr selbst leisten, er darf sich dieser Verpflichtung nicht durch eine Verlagerung auf eine Kasse oder Versicherung entziehen. Die RV ist damit nicht vereinbar. *Schallplatte aus*

Maik8583:
Es gibt noch einen anderen Grund warum das nicht kommt. Der Dienstherr hätte keine Möglichkeit mehr über die Dienstunfähigkeit zu entscheiden. D.h. man könnte Jahre krank sein ohne eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten ( was sehr oft passiert) und der Dienstherr muss weiter die Bezüge zahlen.

Casiopeia1981:
Das ist zu kompliziert gedacht.

Folgendes System:

1. Versorgungszusage
2. Einführung einer Versicherungspflicht bei Netto-Lohnausgleich, um dem Fürsorgeprinzip gerecht zu werden.
3. Anrechnung der Rente auf die Pension.

Unter dem Strich bleibt netto dasselbe. 

So praktizieren das die Außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die Beamtenähnlich Verträge mit Angestellten machen und so handhabte das mindestens eine Kirche: Da haben die Kirchenbeamten gegen nettolohnausgleich freiwillig in die Rentenversicherung eingezahlt.

Die Vermischung der System ist auch weiter unproblematisch, weil zu erst die Besmtenversorgung greift, dann die Rentenversicherung.

Maik8583:

--- Zitat von: Casiopeia1981 am 20.06.2021 20:00 ---Das ist zu kompliziert gedacht.

Folgendes System:

1. Versorgungszusage
2. Einführung einer Versicherungspflicht bei Netto-Lohnausgleich, um dem Fürsorgeprinzip gerecht zu werden.
3. Anrechnung der Rente auf die Pension.

Unter dem Strich bleibt netto dasselbe. 

So praktizieren das die Außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die Beamtenähnlich Verträge mit Angestellten machen und so handhabte das mindestens eine Kirche: Da haben die Kirchenbeamten gegen nettolohnausgleich freiwillig in die Rentenversicherung eingezahlt.

Die Vermischung der System ist auch weiter unproblematisch, weil zu erst die Besmtenversorgung greift, dann die Rentenversicherung.

--- End quote ---

Ja das wäre möglich und das einfache Spiel, Linke Tasche Rechte Tasche. Ändert aber nix für den Dienstherren, nichts für Beamte und nichts für die Rentenversicherung ( Die Mehreinnahmen werden vom Bundeszuschuss in Abzug gebracht). Das einzige was sich ändert ist ein gigantischer Verwaltungsaufwand bei der Rentenversicherung und beim Dienstherren. Den dürfen dann die Steuerzahler mitbezahlen. Freud mich für alle die RRG wählen. Dann erkennen sie wenigstens, dass Ihre Linken Fantastereien Geld kosten.

Casiopeia1981:
Die Rentenkasse hat keinen besonders höheren Verwaltungsaufwand. Der einzige Mehraufwand wäre bei der Anrechnung der Pensionen auf die Rente. Hier könnte man mit einer Schnittstelle und einem Datenabgleich massiv Aufwand verhindern.

Ich bin übrigens pechraben-schwarz. Das Modell hat gewisse Vorteile, weil dann die leidige Debatte um die RV-Pflicht der Beamten enden würde. Die Pension hätte dann den Charakter einer Betriebsrente.

Ganz stenggenommen wären die Beamten Gewinner, weil die RV einen Zuschuss zur PKV auszahlt ;)

Das etwas zur Finanzierung der Rentenversicherung gemacht werden muss, sollte jedem geistig klaren Menschen in unserem Land bewusst sein.

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