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Kündigungstermin nach Ende Kündigungsfrist

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Saggse:

--- Zitat von: Spid am 17.06.2021 16:53 ---Die Kündigung ist rechtmäßig nur zum Ende eines Kalendervierteljahres möglich.

--- End quote ---
Jetzt bin ich aber gerade auch mal bissel stutzig: Bei Kündigungsfristen handelt es sich doch um Mindestzeiten, die eingehalten werden müssen. Warum sollte es unrechtmäßig sein, wenn ich heute mein Arbeitsverhältnis zum 13.7.2024 kündige, was ja weit jenseits jedweder Fristen liegt? Oder verstehe ich das was falsch?

Spid:
Ja, da verstehst Du etwas falsch. Die Norm regelt zuässige Beendigungszeitpunkte und die zu diesen zu wahrende Frist. Du kannst jetzt zum Ablauf des 31.12.2021 kündigen, aber nicht zum 13.01.2022. Auch die gesetzliche Regelung (§622 Abs. 1f. BGB) enthält ja solche Regelungen zu zulässigen Beendigungszeitpunkten.

Saggse:

--- Zitat von: Spid am 23.06.2021 11:26 ---Ja, da verstehst Du etwas falsch. Die Norm regelt zuässige Beendigungszeitpunkte und die zu diesen zu wahrende Frist. Du kannst jetzt zum Ablauf des 31.12.2021 kündigen, aber nicht zum 13.01.2022. Auch die gesetzliche Regelung (§622 Abs. 1f. BGB) enthält ja solche Regelungen zu zulässigen Beendigungszeitpunkten.

--- End quote ---
Ah, ok. War mir tatsächlich neu. Wieder was gelernt. Danke. :)

tina92:

--- Zitat von: Spid am 18.06.2021 12:51 ---Kündigt hingegen der AN nicht fristgerecht und der AG bestätigt ihm den Beendigungstermin, handelt es sich hingegen um den Abschluß eines Aufhebungsvertrages.

--- End quote ---

Ist denn nicht Schriftform für einen Aufhebungsvertrag vorgesehen und wird diese hier erfüllt?

Spid:
Auch die Kündigung bedarf der Schriftform - und wenn die Bestätigung des Beendigungstermins schriftlich erfolgt, ist die Schriftform gewahrt.

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