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Kündigungstermin nach Ende Kündigungsfrist

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Organisator:

--- Zitat von: Wdd3 am 18.06.2021 12:57 ---Um es so zu kommentieren wie Spid es gern tut:

Bullshit. Deine Ausführungen waren falsch sind falsch und bleiben falsch. Da kannst Du rumnölen, soviel Du willst - Deine Ausführungen waren Bullshit, sind Bullshit und bleiben Bullshit. Also alles so wie immer. Du beweist deine Wertlosigkeit in diesem Forum.

--- End quote ---

Oha, haben wir jetzt eine Spid-Kopie?

Spid:

--- Zitat von: Wdd3 am 18.06.2021 12:57 ---
--- Zitat von: McOldie am 18.06.2021 11:56 ---Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers, durch die ein bestehendes Arbeitsverhältnis beendet wird.
Abzugrenzen ist die Kündigung vom Aufhebungsvertrag, mit dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren. Lässt sich der Arbeitgeber auf eine nicht fristgerechte (d. h. unwirksame) Kündigung ein, so handelt es sich um eine Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen, d.h. um einen Aufhebungsvertrag. Eine Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen gibt es nicht. Insoweit hat Spid absolut recht.
Insoweit ist die Argumentation von WDD3 – auch im Ton  - völlig daneben.


--- End quote ---

Um es so zu kommentieren wie Spid es gern tut:

Bullshit. Deine Ausführungen waren falsch sind falsch und bleiben falsch. Da kannst Du rumnölen, soviel Du willst - Deine Ausführungen waren Bullshit, sind Bullshit und bleiben Bullshit. Also alles so wie immer. Du beweist deine Wertlosigkeit in diesem Forum.

--- End quote ---

Du kommentierst aber nicht wie ich, denn ich habe recht - und Deine Ausführungen sind mal wieder falsch, wie üblich. Da hilft auch kein Rumgenöle. Was Dir helfen würde, wäre eine Beschränkung Deiner Kommentare auf Sachverhalte, die Du zu erfassen in der Lage bist - beispielsweise die Frage nach der Farbe eines roten Autos.

Kikk:
Guten Tag,
Ich hätte eine ähnliche Frage. Undzwar bin ich am 10.8. ein Jahr im Unternehmen (also Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende). Ist es möglich am 30.6. (Oder auch 31.7.) Zum 30.8. Zu kündigen sodass ich zum 1.9. Im neuen Job beginnen kann? Ich überschreiben ja somit die 1-jahres Frist, womit nsch einem Jahr sich die Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende auf 6 Wochen zum Quartalsende verlängert.

Lange Rede kurzer Sinn: zählt hier der Zeitpunkt der Kündigung oder das Austrittsdatum? Ich habe bedenken dann keine 4 sondern 6 Wochen Kündigungsfrist einhalten zu müssen.

Danke für Ihre Antworten.

Spid:
Ersteres.

Spid:
Das mußte natürlich heißen:
--- Zitat von: Spid am 18.06.2021 12:51 ---Eine nicht fristgerechte Kündigung, die wirksam wird, bleibt aber eine nicht rechtmäßige Kündigung. Wirksamkeit erlangt sie zumeist, wenn keine Kündigungsschutzklage erhoben wird. Das Nichterheben der Kündigungsschutzklage ist aber kein Einvernehmen. Kündigt hingegen der AN nicht fristgerecht und der AG bestätigt ihm den Beendigungstermin, handelt es sich hingegen um den Abschluß eines Aufhebungsvertrages.

--- End quote ---

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