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Kündigungstermin nach Ende Kündigungsfrist
Wdd3:
Wo hast du gelesen das jemand behauptet ein Aufhebungsvertrag sei eine Kündigung. Es geht um Rechtmäßigkeit und die ist gegeben.
Bullshit ist nur deine unflätige Arroganz.
Spid:
Bullshit bleibt Bullshit. Wirst Du jemals in der Lage sein, Dich hier im Forum korrekt zu einer fachlichen Frage einzulassen? Versuche es doch mal lieber mit Fragen, die Deinem Intellekt entsprechen, wie "Welche Farbe hat das rote Auto?"
Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Erfolgt sie nicht fristgemäß, ist sie niht rechtmäßig. Auch eine sich zeitigende Wirksamkeit ändert daran nichts. Erzielen die Parteien hingegen Einvernehmen über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses, ist es eben keine Kündigung. Es handelt sich dann um einen echten Aufhebungsvertrag - auch dann, wenn eine der Parteien ihr Angebot als "Kündigung" oder "Currywurst" bezeichnet hat. Das sind sclicht arbeitsrechtliche Basics, die einem bekannt sein müssen, wenn man sich hilfreich einlassen möchte. Ansonsten ist man ein gefährlicher Störer - aus Absicht oder aus Dummheit.
Wdd3:
Da du dich gerade an anderer Stelle als Reichsbürger bezeichnet hat frage ich mich wie du überhaupt von "Recht" sprechen kannst.
Spid:
Das kannst Du gerne so sehen, es ist aber schlicht unbeachtlich.
Wdd3:
Es geht nicht um meine Ansicht sondern um deine Aussage die deine staatsfeindliche Agitation zeigt.
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