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Kündigungstermin nach Ende Kündigungsfrist
Spid:
Das kannst du gerne so sehen, es ist aber schlicht unbeachtlich.
Wdd3:
Wer hat den nun behauptet ein Aufhebungsvertrag sei eine Kündigung?
--- Zitat von: Spid am 18.06.2021 07:06 ---Bullshit. Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Eine nicht rechtmäßige Kündigung bleibt eine nicht rechtmäßige Kündigung, auch wenn sie wirksam wird. Eine Einigung der Arbeitsvertragsparteien auf eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist gerade keine Kündigung.
--- End quote ---
Spid:
Du:
--- Zitat von: Wdd3 am 18.06.2021 06:59 ---Die Kündigung ist im beidseitigen Einvernehmen, genau wie bei einem Aufhebungsvertrag, rechtmäßig.
--- End quote ---
Denn beiderseitiges Einvernehmen ist ein Vertrag und keine Kündigung. Wie willst Du hier irgendwem helfen, wenn Dir schon die geistige Verarbeitung zivilrechtlicher Grundlagen unmöglich ist?
Wdd3:
Das hast du schön kopiert aber noch immer nicht verstanden. Ich versuche es mal auf deinem Niveau*
Ein rotes Bauklötzchen kann die gleiche Form haben wie ein blaues.
*dieses Wort wird als Sammelbegriff für gutes Benehmen und Bildung, für eine vornehme Ausdrucksweise oder den Grad der geistigen Verfassung verwendet
Spid:
Beiderseitiges Einvernehmen ist ein Vertrag, eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Da kannst Du rumnölen, soviel Du willst - Deine Ausführungen waren Bullshit, sind Bullshit und bleiben Bullshit. Also alles so wie immer.
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