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Verwaltungsfachwirt= Angestelltenlehrgang 2 ?

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Sjuda:

--- Zitat von: Kommunalgenie am 23.06.2021 08:04 ---Verwaltungsfachwirt > AL2

der Verwaltungsfachwirt ist im Gegensatz zur AL2 kein Quereinstiegslehrgang sondern eine Qualifizierung ähnlich dem Bachelor und befähigt dich natürlich auf Stellen des gehobenen Dienstes.

--- End quote ---

Was soll denn eine  "Qualifizierung ähnlich dem Bachelor" sein und was hat das mit einem Begriff aus dem Beamtenrecht zu tun?

Die bisher am wenigsten hilfreiche Antwort des Threads.

Jockel:
Verwaltungsfachangestellte/r
...ist ein BBiG-Beruf.

Verwaltungsfachwirt/in
...ist eine darauf aufbauende berufliche Weiterbildung mit Abschluss.
Sie gilt in den Tarifgebieten, die das vorsehen, als Erfüllung des Prüfungserfordernisses für Aufgaben ab EG 9b.
Mit dem Abschluss erwirbt man auch eine Hochschulzugangsberechtigung (für Bachelor!), die diejenigen schon lange haben, die vor dem Verwaltungsfachangestellten Abitur gemacht haben.

Wenn du Aufgaben E13 aufwärts anstrebst, ist der Verwaltungsfachwirt Zeitverschwendung. Wenn du EG9b-E12 als Ziel hast, ist der -insbesondere von der eigenen Behörde supportete- Verwaltungsfachwirt das Mittel der Wahl.

AL2 ist prinzipiell das gleiche, aber ohne Hochschulzugangsberechtigung.

Kommunalgenie:

--- Zitat von: Sjuda am 23.06.2021 13:32 ---
--- Zitat von: Kommunalgenie am 23.06.2021 08:04 ---Verwaltungsfachwirt > AL2

der Verwaltungsfachwirt ist im Gegensatz zur AL2 kein Quereinstiegslehrgang sondern eine Qualifizierung ähnlich dem Bachelor und befähigt dich natürlich auf Stellen des gehobenen Dienstes.

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Was soll denn eine  "Qualifizierung ähnlich dem Bachelor" sein und was hat das mit einem Begriff aus dem Beamtenrecht zu tun?

Die bisher am wenigsten hilfreiche Antwort des Threads.

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Der Verwaltungsfachwirt ist kein Begriff aus dem Beamtenrecht.
Eine Qualifizierung ähnlich dem Bachelor ist eine Qualifizierung die dich im DQR auf die gleiche bzw. eine ähnliche Stufe stellt. Viele sehen den Verwaltungsfachwirten als eine Art "Meistertitel", aber eben nicht im Handwerk. Diverse Bundesländer arbeiten bereits an einer Zulassung des Bachelortitels für den Verwaltungsfachwirten, daher die Formulierung "ähnlich dem Bachelor".

Fragmon:

--- Zitat von: Kommunalgenie am 23.06.2021 15:04 ---
--- Zitat von: Sjuda am 23.06.2021 13:32 ---
--- Zitat von: Kommunalgenie am 23.06.2021 08:04 ---Verwaltungsfachwirt > AL2

der Verwaltungsfachwirt ist im Gegensatz zur AL2 kein Quereinstiegslehrgang sondern eine Qualifizierung ähnlich dem Bachelor und befähigt dich natürlich auf Stellen des gehobenen Dienstes.

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Was soll denn eine  "Qualifizierung ähnlich dem Bachelor" sein und was hat das mit einem Begriff aus dem Beamtenrecht zu tun?

Die bisher am wenigsten hilfreiche Antwort des Threads.

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Der Verwaltungsfachwirt ist kein Begriff aus dem Beamtenrecht.
Eine Qualifizierung ähnlich dem Bachelor ist eine Qualifizierung die dich im DQR auf die gleiche bzw. eine ähnliche Stufe stellt. Viele sehen den Verwaltungsfachwirten als eine Art "Meistertitel", aber eben nicht im Handwerk. Diverse Bundesländer arbeiten bereits an einer Zulassung des Bachelortitels für den Verwaltungsfachwirten, daher die Formulierung "ähnlich dem Bachelor".

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Exakt. Der Stundenumfang soll erheblich erweitert werden und es wird eine Abschlussarbeit im Gegensatz zur bisherigen Qualifizierung angefertigt werden müssen. Dafür soll dieser Abschluss dann nahezu (die genauen Regelungen sind noch nicht bekannt) einem Bachelor gleichgestellt werden. Eventuell wird auch die Laufbahnbefähigung mit dem neuen Abschluss erworben werden.

(es soll keine Nachqualifizierung geben, d.h. die bisherigen Absolventen schauen dann in die Röhre)

Sjuda:

--- Zitat von: Kommunalgenie am 23.06.2021 15:04 ---
--- Zitat von: Sjuda am 23.06.2021 13:32 ---
--- Zitat von: Kommunalgenie am 23.06.2021 08:04 ---Verwaltungsfachwirt > AL2

der Verwaltungsfachwirt ist im Gegensatz zur AL2 kein Quereinstiegslehrgang sondern eine Qualifizierung ähnlich dem Bachelor und befähigt dich natürlich auf Stellen des gehobenen Dienstes.

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Was soll denn eine  "Qualifizierung ähnlich dem Bachelor" sein und was hat das mit einem Begriff aus dem Beamtenrecht zu tun?

Die bisher am wenigsten hilfreiche Antwort des Threads.

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Der Verwaltungsfachwirt ist kein Begriff aus dem Beamtenrecht.
Eine Qualifizierung ähnlich dem Bachelor ist eine Qualifizierung die dich im DQR auf die gleiche bzw. eine ähnliche Stufe stellt. Viele sehen den Verwaltungsfachwirten als eine Art "Meistertitel", aber eben nicht im Handwerk. Diverse Bundesländer arbeiten bereits an einer Zulassung des Bachelortitels für den Verwaltungsfachwirten, daher die Formulierung "ähnlich dem Bachelor".

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Natürlich nicht, ich meinte auch den Begriff des gehobenen Dienstes.  ::)
Der DQR ist das Papier bzw. den Speicherplatz nicht wert, auf dem er abgedruckt bzw. abgelegt ist. Er entfaltet hier nahezu keine praktische Relevanz.
Hinsichtlich der Aufstiegschancen gibt es keine Unterschiede zwischen AL II und dem Verwaltungsfachwirt. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, welche Qualifikationen er fordert.

Unabhängig davon wollte der Fragesteller vermutlich eher auf den Verwaltungswirt hinaus, der nichts mit dem ALII/BLII/Verwaltungsfachwirt bzw. der zweiten Prüfung im Sinne der Entgeltordnung zu tun hat.

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