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Verwaltungsfachwirt= Angestelltenlehrgang 2 ?
Schokobon:
--- Zitat von: Chris4434 am 22.06.2021 18:38 ---Ich habe eine Ausbildung zum Vfa 2017 abgeschlossen und könnte dieses Jahr eine 2 jährige Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt machen(mittlerer Dienst).
mit der Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt ist man ja auch Beamter auf Bewährung und wird nach erfolgreichem Abschluss mur im mittleren Dienst verbeamtet.
Bis zu welcher Besoldungsgruppe wäre das ?
--- End quote ---
Meinst du vielleicht die Ausbildung zum Verwaltungswirt?
Das wäre der Vorbereitungsdienst zum Beamten im mittleren Dienst A6 - A9m
Einstiegsamt ist dann A6
Du könntest damit nicht im g.D. verbeamtet zu werden.
--- Zitat von: Chris4434 am 22.06.2021 18:38 ---Könnte ich mich dann auch auf Stellen ab EG 9b bewerben?
Weil den Angestelltenlehrgang 2 kriege ich nicht und versuche es schon seit 3 Jahren.
Zählt diese Ausbildung genauso wie der Angestelltenlehrgang 2 und könnte man sich dann auch auf Stellen ab EG 9b zum Beispiel bezahlt werden bewerben ?
--- End quote ---
Bewerben kannst du dich im Angestelltenbereich auf alle Stellen, egal welche EG. Wenn du genommen wirst aber die persönlichen Voraussetzungen nicht erfülltst landest du eine EG tiefer.
Viele AG machen den Berufsabschluss "Verwaltungsfachwirt" zur Voraussetzung. Dazu musst du dann den Angestelltenlehrgang 2 nebst Prüfung absolvieren. Den kannst du privat auf eigene Kosten jederzeit absolvieren.
Fragmon:
Der Verwaltungswirt (Laufbahnausbildung mittlerer Dienst) dauert zwei Jahre und befähigt zur Übertragung von Aufgaben der Besoldungsgruppe A5/6 bis A9. Ein weiterkommen ist nicht möglich, da die Laufbahnbefähigung nicht vorliegt. Der Angestelltenlehrgang setzt auf den VFA drauf und vermittelt umfassende Kenntnisse, so dass damit meist eine Aufgabenübertragung im Bereich E9x bis E12 möglich ist. Aufgrund, dass der Abschluss seitens der Bildungseinrichtungen vergeben werden und dort eine Noteninflation herrscht gibt es in einigen Bundesländern einen "staatlich" abgenommen Abschluss. Dieser heißt Verwaltungsfachwirt und wird zentral von den Bundesländern abgenommen.
Mit dem Abschluss zum VFA erwirbst du ebenfalls die Laufbahnbefähigung für den mittleren Dienst. Die Absolvierung des Vorbereitungsdienst zum Verwaltungswirt ist somit komplette Verschwendung.
Es ist zu beachten, dass man mit dem Verwaltungsfachwirt keine Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst erwirbt. Dies ist nur mit einem Studium möglich.
FGL:
--- Zitat von: Fragmon am 23.06.2021 11:59 ---Mit dem Abschluss zum VFA erwirbst du ebenfalls die Laufbahnbefähigung für den mittleren Dienst. Die Absolvierung des Vorbereitungsdienst zum Verwaltungswirt ist somit komplette Verschwendung.
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Woraus ergibt sich das?
Schokobon:
--- Zitat von: Fragmon am 23.06.2021 11:59 ---Es ist zu beachten, dass man mit dem Verwaltungsfachwirt keine Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst erwirbt. Dies ist nur mit einem Studium möglich.
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Korrekt.
Wohl aber ermöglicht ein erfolgreicher Abschluss zum Verwaltungsfachwirt den Aufstieg aus der Laufbahn des mittleren Dienstes zum gehobenen Dienst; bei Vorliegen der restlichen Voraussetzungen.
Dazu muss man aber die Laufbahn m.D. durchlaufen.
Fragmon:
--- Zitat von: FGL am 23.06.2021 12:23 ---
--- Zitat von: Fragmon am 23.06.2021 11:59 ---Mit dem Abschluss zum VFA erwirbst du ebenfalls die Laufbahnbefähigung für den mittleren Dienst. Die Absolvierung des Vorbereitungsdienst zum Verwaltungswirt ist somit komplette Verschwendung.
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Woraus ergibt sich das?
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Das ist in den jeweiligen Laufbahnverordnungen des Landes geregelt.
Bspw.
Sachsen - VwV LaVoV
Brandenburg - LVO
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