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Neuausschreibung bei Änderung der Entgeltgruppe?

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Spid:
Spannend. Und ist das nicht irgendwie ziemlich ressourcenverbrauchend? Ich meine, je nachdem, ob es sich jetzt um eine spezialisierte Behörde oder einen Gemischwarenladen handelt, könnte es ja sein, daß der Bauingenieur aus dem Bauamt, der das Spielchen mit "bewirb Dich auf Deine Stelle" nicht mitmacht und mit dem man dann entsprechend keine Tätigkeitsänderung von E12 auf E13 vereinbaren kann, dann eine E12-Tätigkeit beim Ausländeramt oder Sozialamt erhält, für die er ja erst geschult werden muß - während die E13-Tätigkeit im Bauamt dann ja vielleicht sogar brachliegt, weil sich darauf ggfs. keiner bewirbt.

öfföff:
Das was was_guckst_du beschreibt ist weit verbreiteter usus. Kenne ich auch.

was_guckst_du:
...man ist froh über jeden Bauingenieur, den man hat...mit Spezialisten werden solche Spielchen gar nicht erst angefangen...das ist ein schlechtes Beispiel..

...aber auf "Generalisten" wird das schonmal angewendet...die sind ja grundsätzlich auf alle Verwaltungsstellen einsetzbar...

Spid:
Ich denke, es gibt Ausschreibungsrichtlinien - oder sind die willkürlicher Beliebigkeit oder beliebiger Willkür unterworfen?

was_guckst_du:
...wir sprechen doch über die Folgen von Ausschreibungsrichtlinien...der Stelleninhaber, der dabei "rausfällt" erhält die bisher nicht besetzbare freie aber gleichwertige Stelle...

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