Hallo zusammen,
heute kam mein neuer Arbeitsvertrag bzw der Änderungsvertrag, da ich intern die Abteilung und die Stelle wechsel.
Bisher war ich SUE 8a, die neue Tätigkeit wird nach 8b vergütet.
Im Gespräch wurde mir zugesichert, dass ich in Stufe 3 bleibe, heute im Vertrag sehe ich, dass ich in Stufe 1 zurückfallen soll. Damit habe ich in dem Unternehmen nicht mal angefangen und es wäre ein Rückschritt, da ich nur aufgrund der höheren Stundenzahl mehr verdienen würde.
Zählt dieser Wechsel als Höhergruppierung und ich habe ein Anrecht auf mind. Stufe 2 (so hatte ich es im Netz verstanden) oder greift das hier nicht?
Rufe morgen auch in der Personalabteilung an, aber ich dacht, ich frage hier schon mal nach und wappne mich.
Vielen Dank