Interner Stellenwechsel mit neuer Gehaltsgruppe+Stufe

Begonnen von hannaW, 29.06.2021 20:14

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hannaW

Hallo zusammen,

heute kam mein neuer Arbeitsvertrag bzw der Änderungsvertrag, da ich intern die Abteilung und die Stelle wechsel.
Bisher war ich SUE 8a, die neue Tätigkeit wird nach 8b vergütet.
Im Gespräch wurde mir zugesichert, dass ich in Stufe 3 bleibe, heute im Vertrag sehe ich, dass ich in Stufe 1 zurückfallen soll. Damit habe ich in dem Unternehmen nicht mal angefangen und es wäre ein Rückschritt, da ich nur aufgrund der höheren Stundenzahl mehr verdienen würde.
Zählt dieser Wechsel als Höhergruppierung und ich habe ein Anrecht auf mind. Stufe 2 (so hatte ich es im Netz verstanden) oder greift das hier nicht?
Rufe morgen auch in der Personalabteilung an, aber ich dacht, ich frage hier schon mal nach und wappne mich.
Vielen Dank

Spid

Es handelt sich um eine Höhergruppierung. Diese erfolgt stufengleich.

hannaW

Ok danke.
Dann werd ich das morgen mal mit der Personalabteilung klären und mir jetzt nochmal die Grundlage für diese Regelung rausschreibn.

Spid


hannaW


hannaW

So es hat sich geklärt. Hatte falsch gelesen. Es ging nicht um die Stufe innerhalb der Gehaltsgruppe, sondern um die Fallgruppe. Mir war nicht bewusst, dass es da nochmal Unterscheidungen gibt.

hannaW

Ok, könnte mir das mit den Fallgruppen bitte doch noch jemand erklären?
Blicke nicht wirklich durch und werde auch im Netz dazu nicht wirklich fündig.
In der Personalabteilung konnte mir nur erklärt werden, dass das erstmal nix mit meiner Eingruppierung in die Gehaltsgruppe und Stufe zu tun hat. Die bleiben nach heutiger Aussage gleich. Aber sind diese Fallgruppen einfach eine Möglichkeit zum "sortieren" innerhalb der Gehaltsgruppe, geht es dabei eventuell auch im Zulage?

Spid

In der Entgeltordnung sind den einzelnen Entgeltgruppen Tätigkeitsmerkmale zugeordnet. Dazu gliedert sich die Entgeltordnung in Teile, Abschnitte und Unterabschnitte. Sind in einer Untergliederung einer Entgeltgruppe mehrere Tätigkeitsmerkmale zugeordnet, bildet jedes davon eine Fallgruppe. Aus der Fallgruppe kann sich ein Anspruch auf eine Zulage ergeben.

hannaW

Vielen Dank Spid. Deine Antworten sind wirklich klasse und sehr hilfreich. Jetzt bin ich beruhiged und alles geklärt