Hallo ins Forum,
mir steht eine geplante, vorübergehende Übernahme der Aufgaben meiner Vorgesetzten bevor.
Problematisch hierbei erscheint mir, dass nach pers. Rücksprache mit dem darüber Vorgesetzten die Fachaufsicht, sowie Personalaufsicht dort angesiedelt sein wird. Theoretisch.
Ich denke an diesen beiden Kriterien wird sich die Zulage nach §14 festmachen.
Wer real diese Aufgaben übernimmt, wird dann niemanden interessieren.
Welche Möglichkeiten habe ich, eine offizielle Anordnung, schriftliche Übertragung zu erhalten?
Fakt ist, dass ich für mind. 2 Monate meine Tätigkeit laut Stellenbeschreibung überwiegend nicht ausüben kann, sondern die Tätigkeiten meiner Vorgesetzten übernehmen muss.
Vielen Dank für Eure Ratschläge