Die Pflicht vom AG war ein Angebot an den AN, die der AN mit einer Begründung hätte ablehnen können.
Wenn der AG keine Arbeitsmaterialien zur Verfügung stellt, er aber wünscht, dass man zu Hause bleibt, dann ist es ein freiwilliges Angebot vom AN an den AG, dass er seine privaten Materialien zur Verfügung stellt.
Wenn man Ausgaben durch HO hatte, dann sollte man diese bei der Steuererklärung geltend machen oder die Pauschale nutzen.
Ich könnte mir vorstellen, dass diese als Aufwände anzuerkennen sind. Bedingt durch die geänderte gesetzliche Lage, dürften Gerichtsurteile aus der Vergangenheit bzgl. Arbeitszimmer etc. überholt sein und man muss zukünftige Gerichturteile abwarten.