Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Jubiläumszahlung
Spid:
Nicht gem. der Sachverhaltsschilderung und auch nicht gem. der nachgeschobenen Ergänzung des Sachverhalts.
Ole:
Sehr verwirrend, was wäre denn nun des Rätsels Lösung? ::)
Spid:
Welches Rätsel? Der geschilderte Sachverhalt wurde doch erschöpfend behandelt.
MrRossi:
Des Rätsels Lösung ist vermutlich das die Erzieherin den AG gewechselt hat. Sich somit nicht ihr AG (z.B. durch eine Übernahme) gewechselt hat und die Zeit anrechenbar wäre. Richtig?
Spid:
Ein Wechsel des AG liegt nur dann vor, wenn das neue Beschäftigungsverhältnis sich unmittelbar an das vorherige anschließt. Mithin hat die inredestehende TB nicht den AG gewechselt. Sie hat ein Jahr später bei einem anderen AG angefangen.
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