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Jubiläumszahlung

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Saggse:

--- Zitat von: Spid am 07.07.2021 16:21 ---Ein Wechsel des AG liegt nur dann vor, wenn das neue Beschäftigungsverhältnis sich unmittelbar an das vorherige anschließt. Mithin hat die inredestehende TB nicht den AG gewechselt. Sie hat ein Jahr später bei einem anderen AG angefangen.

--- End quote ---
...und somit gibt's auch kein Geld, weil die Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber nur im Falle eines Wechsels angerechnet werden.

Ich war auch erst kurz irritiert angesichts der Formulierung, aber eigentlich ist es ziemlich klar...

bgler:

--- Zitat von: Ole am 07.07.2021 15:05 ---es gibt kein Jahr Pause dazwischen, der Übergang von Gemeinde A zu Gemeinde B (beide TVÖD) war nahtlos.



--- End quote ---

--- Zitat von: Ole am 07.07.2021 14:12 ---Sorry - die Mitarbeiterin war bis 31.07.2013 bei Gemeinde A beschäftigt und seit 01.08.2014 bei Gemeinde B

--- End quote ---

Hast du dich vielleicht vertippt?

superbraz:
ich hab jetzt auch hin und her gelesen...

vermute sie hat zum 31.07.2013 bei Gemeinde A aufgehört und zum 01.08.2013 bei Gemeinde B angefangen (und nicht 2014, wie über mir schon zitiert)

Spid:
Warum sollte der Sachverhalt anders sein als er geschildert worden ist?

Schokobon:
Weil Menschen Sachverhalte manchmal unrichtig schildern.

Würde hier aber nicht von einem falschen SV ausgehen, da die relevanten Daten zwei mal gleichlautend vorgetragen wurden.

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