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Jubiläumszahlung

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Ole:
Nein, der Übergang von Gemeinde A zu Gemeinde B war nahtlos.

Also greift doch § 34 TVÖD und ich kann ihr das Jubigeld zahlen?

Spid:
Zwischen dem 31.07.13 und dem 01.08.14 liegt ein Jahr.

Ole:
sorry, das ist mir gar nicht aufgefallen - oh man ???

01.08.2013 Wechsel zur Gemeinde B -

Spid:
Dann handelt es sich um einen Wechsel, die Beschäftigungszeit beim alten AG wird vollständig angerechnet.

Ole:
danke

Sorry nochmal für das Brett vor den Kopf  :o ::)

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