Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Jubiläumszahlung
Ole:
Nein, der Übergang von Gemeinde A zu Gemeinde B war nahtlos.
Also greift doch § 34 TVÖD und ich kann ihr das Jubigeld zahlen?
Spid:
Zwischen dem 31.07.13 und dem 01.08.14 liegt ein Jahr.
Ole:
sorry, das ist mir gar nicht aufgefallen - oh man ???
01.08.2013 Wechsel zur Gemeinde B -
Spid:
Dann handelt es sich um einen Wechsel, die Beschäftigungszeit beim alten AG wird vollständig angerechnet.
Ole:
danke
Sorry nochmal für das Brett vor den Kopf :o ::)
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