Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Pietclock:
ich frage da ein Interessehalber. Ich bin bisher zwei mal höhergruppiert worden, ohne je schriftlich eine Mitteilung zu erhalten, was denn nun konkret meine auszuübenden Tätigkeiten sind... man macht halt das, was die Leitung so vorsieht und anfällt, und da bin ich nicht der einzige ::) bei meiner ersten Eingruppierung bei Einstellung kann man ja zumindest lesen, was in der Stellenanzeige stand :)
Spid:
Bei jeder Änderung hätte der AG seiner Pflicht nach §3 NachwG nachkommen müssen.
WasDennNun:
Und der Personalrat ist da in der Mitbestimmung.
Aber wenn der Personalrat alles durch kaspert sind sie ja halt in der Tat nur ein Kaffeekränzchen.
Aber durchaus typisch @Pietclock was du schilderst: ausgewürfelte Eingruppierung und willfährige folgsame Knechte und PA die ihre arbeiten nicht können-
Pietclock:
bei Einstellung habe ich ein Blatt bekommen " Niederschrift nach dem Nachweisgesetz ".
Da steht ein einziger Satz drin: " Herr [Pietclock] wird als Sachbearbeiter beschäftigt. Die Übertragung anderer Tätigkeiten bleibt vorbehalten."
War mir bisher gar nicht klar, meine Tätigkeit ist also Sachbearbeiter. Gefühlt sehr allgemein gehalten :D
Spid:
Dann ist der AG seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen. Es handelt sich um einen individualrechtlichen Anspruch, der sich gerichtlich durchsetzen läßt.
--- Zitat von: WasDennNun am 11.07.2021 16:13 ---Und der Personalrat ist da in der Mitbestimmung.
--- End quote ---
Das ist aber ohnehin lediglich ein Problem im Innenverhältnis des AG.
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