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Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?

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Pietclock:
Wie findet eigentlich offiziell eine Übertragung von Tätigkeiten statt, also das was letztlich zur Eingruppierung führt ? Gibt es dafür ein Formular oder ähnliches ?

Spid:
Wie der AG sich intern selbst organisiert, ist ihm überlassen.

Pietclock:
Aber der Arbeitnehmer muss in irgendeiner Form informiert werden, welche seine auszuübenden Tätigkeiten sind ? Denn Tätigkeiten, die zu einer Eingruppierung in eine höhere Entgeldgruppe führen würden, muss er ja nicht ausführen, wenn sie nicht zu seinen derzeit auszuübenden gehören....

Spid:
Der AG muß ja seiner Pflicht nach §2 NachwG nachkommen.

WasDennNun:

--- Zitat von: Pietclock am 11.07.2021 14:28 ---Aber der Arbeitnehmer muss in irgendeiner Form informiert werden, welche seine auszuübenden Tätigkeiten sind ? Denn Tätigkeiten, die zu einer Eingruppierung in eine höhere Entgeldgruppe führen würden, muss er ja nicht ausführen, wenn sie nicht zu seinen derzeit auszuübenden gehören....

--- End quote ---
Ja und?
Bei uns wird eine entsprechendes Formular (also auszuübenden Tätigkeiten/Arbeitsvorgänge) erstellt und dem MA ausgehändigt.
Wenn man also so etwas nicht erhält, oder der Vorgesetzte der Meinung ist, dir andere Dinge übertragen zu wollen, dann kann man das mitmachen, sollte aber spätestens, wenn man glaubt, es betrifft die Eingruppierung die Hansel vom PA einbeziehen und sich von denen bestätigen lassen, dass das dies die neuen auszuübenden Tätigkeiten sind.
Es spricht natürlich nichts dagegen, dies bei allen vom Vorgesetzten initiierten Änderungen der Tätigkeiten durchzuführen.

Und wenn die PA nicht binnen einer Woche Ja oder Nein geschrieben haben, dann muss man freundlich aber bestimmend den Vorgesetzten darauf hinweisen, dass man bedenken hat diese Tätigkeiten auszuüben.

Verwaltung wird mit Verwaltung geschlagen.

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