Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung
Spid:
Die Ausschlußfrist wirkt auf jeden einzelnen Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis für sich, beim Entgelt entsteht der Anspruch jeweils monatlich zum tariflich bestimmten Fälligkeitszeitraum der Entgeltzahlung. Weiter als 6 Monate vor dem Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruch entstandene Ansprüche sind verfallen.
mafa123:
Super! Ich danke dir.
WasDennNun:
--- Zitat von: mafa123 am 10.07.2021 18:59 ---Immer mit der Ruhe ich bin kein Personaler. Eine Forderung also. Wieder was gelernt danke!
Zurück zur eigentlichen Frage: Da die Ausschlussfrist nun verpasst wurde: Anspruch auf alles seit Eingruppierung in E10 oder letzten 6 Monate oder gar nix?
--- End quote ---
Wie gesagt bekommt man das Geld der letzten 6 Monate ab Geltendmachung nachgezahlt.
Die Stufenlaufzeiten etc. muss ab dem Zeitpunkt der Eingruppierung gerechnet werden.
Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Personaler ihren Irrtum bzgl. der Eingruppierung einsehen und dann so tun als ob der TB ab Zeitpunkt X in die EG10 höhergruppiert wurde (hier möglicherweise ab den "Höhergruppierungsantrag"). Und dann ab dort die Stufen und -laufzeiten neu berechnen.
Das ist aber ebenfalls falsch, da der TB (sofern die SV korrekt ist) die ganze zeit in der EG10 gewesen ist und somit seine Stufen und -laufzeiten identisch mit der aktuellen sind.
Also aufgepasst, dass man da nicht ein zweites mal durch die Inkompetenz der Personaler betrogen wird.
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