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Höhergruppierung

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WasDennNun:

--- Zitat von: mafa123 am 09.07.2021 21:16 ---Der Tb hat nun einen Höhergruppierungsantrag gestellt

--- End quote ---
Hat er auch das entsprechende Entgelt eingefordert, so dass  §37 zieht?

--- Zitat ---Erfolgt die sofortige Eingruppierung in E 10 oder wird von der Personalstelle auf die Bewertung gewartet? Diese scheint letzteres anzuvisieren. Was kann man tun?

--- End quote ---
Eine Woche warten und dann zum ArbG gehen  8)

mafa123:
Leider wurde die Ausschlussfrist von 6 Monaten verpasst. Kann Tb auch jetzt den Antrag stellen und zumindest für die letzten 6 Monate etwas rückwirkend bekommen?

Spid:
Was denn für einen Antrag?

WasDennNun:

--- Zitat von: mafa123 am 10.07.2021 17:45 ---Leider wurde die Ausschlussfrist von 6 Monaten verpasst. Kann Tb auch jetzt den Antrag stellen und zumindest für die letzten 6 Monate etwas rückwirkend bekommen?

--- End quote ---
Er muss das ihm - seiner Meinung nach - zustehende Entgelt in Höhe der EG10 einfordern.
Das ist kein Antrag sondern eine Forderung.

oder stellst du bei deinem Schuldner einen Antrag, dass er doch bitte seine Schulden bezahlen möge?
oder wenn dein AG dir 0 Euro Gehalt auf dein Konto überweist, stellst du da einen Antrag das er doch bitte seinen Pflichten nachkommen möge?

mafa123:
Immer mit der Ruhe ich bin kein Personaler. Eine Forderung also. Wieder was gelernt danke!

Zurück zur eigentlichen Frage: Da die Ausschlussfrist nun verpasst wurde: Anspruch auf alles seit Eingruppierung in E10 oder letzten 6 Monate oder gar nix?



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