Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
geteilter Dienst
BStromberg:
Bei diesen eher einfach gelagerten Dienstleistungen macht es betriebswirtschaftlich absolut Sinn, Werkverträge zu schließen. Die Begründung wurde vorstehend mehrfach gegeben.
Eigenes Personal und die damit verbundenen Fragen (z.B. besagtes Einsatzsplitting morgens/abends) wären maximal noch aus Fürsorgeaspekten bzw. personalwirtschaftlichen Gründen zu rechtfertigen (z.B. Einsatz von leistungsgeminderten Personen als milderes Mittel ggü. z.B. einer Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses).
Ole:
Es handelt sich um Service und -Reinigungskräfte (bei uns werden sie oft nur Servicekräfte genannt -sorry für die Verwirrung)
Mittags machen sie das Essen für die Kinder - abends (wenn die Kita schließt) reinigen sie die Räumlichkeiten. Natürlich nicht sehr günstig, wissen wir selber
Spid:
Mit der Folge, daß für den Anteil der Essenszubereitung Teil A Abschnitt I Ziff. 3 einschlägig ist, während es für den Bereich der Reinigung Teil A Abschnitt I Ziff. 2 ist. Ob es sich bei der Gesamttätigkeit dann um eine i.S.d. §38 Abs. 5 Satz 1 oder Satz 2 TVÖD handelt, bliebe zu prüfen. Es ist also ein rechtserheblicher Unterschied.
Wdd3:
--- Zitat von: Kommunalgenie am 13.07.2021 08:26 ---
--- Zitat von: Wdd3 am 12.07.2021 16:36 ---Genau da liegt der Fehler, die Kommunalgenies setzen ihre Kosten mit dem Stundenlohn gleich. Material, Overhead oder Kosten für Sonderleistungen werden nicht berücksichtigt.
Wer dir Personal für 9,60 € anbietet betrügt entweder dich oder seine MA. Sozialleistungen? MwSt? Gewinn? Alles nicht notwendig? Unter 18,00 € kann kein seriöser Unternehmer sein Personal verkaufen.
--- End quote ---
Das war ja nur ein kleiner Teil dessen. Deine eigenen MA kriegen 30 Tage Urlaub, LOB, können Schwanger/ Krank werden. Du musst dir eigene Reinigungsgeräte anschaffen und vorhalten. Musst Räume vorhalten, welche Büros sein könnten etc. es ist einfach unwirtschaftlich und nicht zeitgemäß.
--- End quote ---
Du hast explizit 9.60 € angegeben um den Stundenlohn der Dienstleistung zu benennen.
Urlaub, Schwangerschaften (welche Kosten sollen dadurch dem AG eigentlich entstehen?), Krankheiten, 13. Monatsgehalt, Prämien, ja sogar Sozialabgaben und Unfallversicherung sind den Dienstleistern nicht unbekannt.
Glaubst du der Unternehmer hat etwas zu verschenken? Glaubst du er tankt seinen Hummer mit Solidarität zu seinen Kunden?
Weil sich Kommunalgenies von Dienstleistern haben vorrechnen lassen das es unwirtschaftlich und nicht zeitgemäß sei werden Steuergelder verbrannt.
--- Zitat von: BStromberg am 13.07.2021 08:52 ---Bei diesen eher einfach gelagerten Dienstleistungen macht es betriebswirtschaftlich absolut Sinn, Werkverträge zu schließen. Die Begründung wurde vorstehend mehrfach gegeben.
Eigenes Personal und die damit verbundenen Fragen (z.B. besagtes Einsatzsplitting morgens/abends) wären maximal noch aus Fürsorgeaspekten bzw. personalwirtschaftlichen Gründen zu rechtfertigen (z.B. Einsatz von leistungsgeminderten Personen als milderes Mittel ggü. z.B. einer Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses).
--- End quote ---
Deshalb setzen die echten Kommunalgenies auf Service-Gesellschaften. Diese machen betriebswirtschaftlich Sinn.
Brummi:
Aber was ich nicht verstehe, die Frage lautet do "gibt es im ÖD Regelungen zum geteilten Dienst?"
auf diese Frage geht irgendwie keiner ein!?
Weiss niemand die Antwort?
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