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geteilter Dienst

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Spid:
Inwiefern ginge die erste Antwort nicht darauf ein und beantwortete sie erschöpfend? Oder ist das auch wieder was, was Du nicht verstehst?

Brummi:
soll also heissen das es im ermessen des arbeitgebers liegt?
zumindest war das ja eine antwort!
soweit wie ich weiss bedarf es der zustimmung des arbeitnehmers bzw. einer regelung im Terifvertrag.
Gibt es eine Regelung im Tarifvertrag?`aussage nein
heist doch aber gleichzeitig das ohne zustimmung des arbeitnehmers keine geteilter dienst angeordnet werden darf

Spid:
Da die Prämisse bereits falsch ist, kommt bei Deiner Folgerung natürlich auch Unfug raus. Zutreffend ist, was ich eingangs ausgeführt habe.

Brummi:
Es gibt keine Regelungen dazu - und es bedarf auch grundsätzlich keiner. Die Bestimmung der Lage der Arbeitszeit liegt nach §106 GewO im Ermessen des AG.
das war deine erste antwort
was habe ich nun falsch verstanden?

Spid:
Das ist die falsche Prämisse:

--- Zitat von: Brummi am 04.08.2021 11:37 ---soweit wie ich weiss bedarf es der zustimmung des arbeitnehmers bzw. einer regelung im Terifvertrag.

--- End quote ---

Das ist die unzutreffende Folgerung.

--- Zitat von: Brummi am 04.08.2021 11:37 ---Gibt es eine Regelung im Tarifvertrag?`aussage nein
heist doch aber gleichzeitig das ohne zustimmung des arbeitnehmers keine geteilter dienst angeordnet werden darf

--- End quote ---

Beides zeigt, daß Du meine Ausführungen eben nicht verstanden hast. Der AG bestimmt die Lage der Arbeitszeit.

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