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Eingruppierung E11 bei gefordertem wissenschaftl. Hochschulabschluss

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Steffi987:
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich einer Eingruppierung. Ich habe ein Vorstellungsgespräch für eine Stelle, die mich sehr interessiert.
Im Anforderungsprofil steht explizit folgendes drin:
"- wissenschaftlicher Hochschulabschluss auf dem Gebiet der Chemie (Diplom-Chemiker, Master)
- Promotion erwünscht"
- usw.
Und nun soll diese Stelle aber nur nach TV-L 11 bezahlt werden.
Dies ist doch bei diesem Anforderungsprofil gar nicht möglich oder?
Das ist doch mindestens eine E-13. Zumindest kenne ich das so aus der Vergangenheit und auch unter diesem Link entnehme ich das so:
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/entgeltgruppen.html
Ach ja, ganz vergessen. Ich erfülle die Anforderungen und habe auch die Promotion.
Was meint ihr dazu? Kann das so stimmen? Bzw. mal angenommen man bekommt den Job kann man dann auf eine E13 plädieren?
Danke und viele Grüße       

Steffi987:
Falls das noch wichtig ist:
Der Titel der Stellenausschreibung lautet: Lehrkraft für besondere Aufgaben (Chemie)

Die Stelle ist an einer FH, nicht an einer Uni, ausgeschrieben.
Wenn ich bisschen recherchiere, finde ich z.B. sowas hier:
https://www.gew-thueringen.de/aktuelles/detailseite/neuigkeiten/die-verguetung-von-lehrkraeften-fuer-besondere-aufgaben-lfba-an-hochschulen/

Aber das scheint ja zunächst nur eine Forderung zu sein und kein Beschluss.

Bob Kelso:

--- Zitat von: Steffi987 am 12.07.2021 22:33 ---Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich einer Eingruppierung. Ich habe ein Vorstellungsgespräch für eine Stelle, die mich sehr interessiert.
Im Anforderungsprofil steht explizit folgendes drin:
"- wissenschaftlicher Hochschulabschluss auf dem Gebiet der Chemie (Diplom-Chemiker, Master)
- Promotion erwünscht"
- usw.
Und nun soll diese Stelle aber nur nach TV-L 11 bezahlt werden.
Dies ist doch bei diesem Anforderungsprofil gar nicht möglich oder?
Das ist doch mindestens eine E-13. Zumindest kenne ich das so aus der Vergangenheit und auch unter diesem Link entnehme ich das so:
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/entgeltgruppen.html
Ach ja, ganz vergessen. Ich erfülle die Anforderungen und habe auch die Promotion.
Was meint ihr dazu? Kann das so stimmen? Bzw. mal angenommen man bekommt den Job kann man dann auf eine E13 plädieren?
Danke und viele Grüße     

--- End quote ---

"Glaubt" noch jemand an einen Fachkräfte-Mangel"?

Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.

Fragmon:
Da diese Tätigkeiten durch Richtlinien definiert wurden erfolgt zunächst die Eingruppierung in diese Entgeltgruppe.

Ich habe folgendes Dokument gefunden. M.E. wurde dies noch nicht abgelöst, so dass eine Eingruppierung in die E11 zunächst richtig erscheint. (Arbeitgeber hält sich an die Richtlinien der TdL).

Fraglich ist jedoch, ob die Richtlinie korrekt ist, da hier einseitige (ohne ver.Di) Eingruppierungsregelungen aufgestellt wurden.

http://www.verwaltung.uni-halle.de/dezern3/internet/service/lehrkraft_fbA/richtlinie.pdf

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