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Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung

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Maximus2584:
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich eines Falles aus dem Bekanntenkreis.

Die Person befindet sich noch in Probezeit. Die Arbeit wird tadellos erledigt, bestätigt auch von der Leitung der Stelle. Allerdings nach der Befragung der Kollegen, haben diese einige Punkte genannt, die wirklich nichts wert sind. Ich beschreibe diese Punkte momentan nicht. Die Person wurde dann beim Gespräch informiert, dass wahrscheinlich eine Kündigung in der Probzeit erfolgen würde. Als die Person gesagt hat, das können sie doch anhand dieser Punkte nicht machen und darauf um Versetzung in ein anderes Amt gebeten hatte. Dies wurde sofort am gleichen Tag erledigt und die Person wurde gleich im anderen Amt toll aufgenommen und Kollegen sind begeistert, dass die schon nach zwei Monaten komplett alleine arbeiten kann. Also im Prinzip komplett ein anderes Verhalten der Kollegen. Nun plötzlich in zwei Tagen klingelte das Telefon und es wurde am Telefon von der Leitung der Person mitgeteilt, die soll lieber einen "Aufhebungsvertrag" von sich aus machen, denn ansonsten wird nächste Woche Kündigung beantragt. Also wieder ohne Angabe von den echten Gründen etc.. natürlich hat die Person mitgeteilt, dass sie niemals einen Aufhebungsvertrag machen würde. Ich vermute ja, dass die Leitung einfach weiß, dass die Kündigung einfach nicht durchkommt, da es keine erheblichen Gründe gibt und versucht es mit dem Aufhebungsvertrag. Nun das habe ich eh nie vom ÖD gehört und die Vorgehensweise ist auch komisch. Nun habe ich mich schnellstmöglich an den Personalrat gewandt und die Situation geschildert. Die Person aus dem Personalrat hat mich angerufen und sagte, dass wir das schon kennen aus der Abteilung und die genannten Gründe niemals einer Kündigung würdig sind und die auch nicht zustimmen werden. Nun natürlich wird es jetzt auch Gespräche geben mit dem Personalrat etc um dieser Person zu helfen. Außerdem wurde das Verhalten der Leitung als nicht rechtens bezichtigt, da weder etwas schriftlich erfolgte, Nachweise vorliegen, keine Vorbereitungszeit und die Möglichkeit einer Vertrauensperson zum Gespräch zu holen gab. Also im Prinzip das ganze Verhalten als nicht rechtens bezeichnet. Nun die eigentliche Frage jetzt, ist es sinnvoll der Leitung mitzuteilen bevor diese die Kündigung einleiten würde und schon mitteilen, dass nach der Argumenation des Personalrats und der eigenen Meinung wie bereits im Gespräch mitgeteilt wurde eine Kündigung niemals mit den Gründen durchkommt. Aus dem Prinzip, um überhaupt zu verhindern, dass die Leitung die Kündigung einleitet oder würdet ihr warten was passiert und dann handeln. Natürlich wurde das Schreiben nicht nur an das Personalrat, sondern auch an die Personalstelle etc.. gesendet.. Vielen Dank für die hilfreichen Informationen.

Spid:
Sofern sich die Person nicht lediglich in einer Probezeit, sondern auch in der Wartezeit des KSchG befindet, beadrf es für die Kündigung keinerlei Gründe. Gegenüber dem PR genügt dann auch die Angabe, die Erwartungen seien nicht erfüllt worden.

Maximus2584:

--- Zitat von: Spid am 16.07.2021 11:22 ---Sofern sich die Person nicht lediglich in einer Probezeit, sondern auch in der Wartezeit des KSchG befindet, beadrf es für die Kündigung keinerlei Gründe. Gegenüber dem PR genügt dann auch die Angabe, die Erwartungen seien nicht erfüllt worden.

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Die Leitung hat mitgeteilt, dass die Arbeit sehr gut erledigt wird. Also die Aussage in diesem Fall wird wohl nicht zutreffen mit den Erwartungen? Es liegt eher an den "Aussagen" der Kollegen, natürlich ohne Nachweise, weil Sie das nur auf das Hören der Kollegen sagt, also im Prinzip nur Verdacht hat und nichts mehr. Natürlich stimmen die Aussagen auch nicht, ich meine wenn ich jemanden nicht mag kann ich vieles erzählen. Nur weil zwei Kollegen etwas erzählen und andere drei eher sagen, dass alles gut ist, so kann das doch nicht einfach ausreichen?

Spid:
Was an dem Umstand, daß es keinerlei Gründe bedarf, hast Du nicht verstanden?

Maximus2584:

--- Zitat von: Spid am 16.07.2021 11:22 ---Sofern sich die Person nicht lediglich in einer Probezeit, sondern auch in der Wartezeit des KSchG befindet, beadrf es für die Kündigung keinerlei Gründe. Gegenüber dem PR genügt dann auch die Angabe, die Erwartungen seien nicht erfüllt worden.

--- End quote ---

Befindet sich nur in der Probezeit erst drei Monate dabei.

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