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Antrag auf Höhergruppierung

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tom88:
Hallo zusammen.

Ich brauche mal euren Rat.

Seit 2,5 Jahren arbeite ich bei der Stadt Köln beim Grünflächenamt.
In unserer Abteilung sind ca. 40 Leute, ich bin der einzige mit einer 3er Stelle, alle anderen haben 4er, 5er oder 6er Stellen.
Ich habe vom ersten Tag an die selben oder mehr Tätigkeiten wie alle anderen ausgeführt. Unter anderem auch Tätigkeiten die ich nur nach einer Schulung bzw. einem Lehrgang ausführen darf.
Ich mache mehr wie viele andere, bekomme aber weniger Geld.
Da ich mich immer mehr benachteiligt und ausgenutzt fühle habe ich Kontakt mit der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Köln aufgenommen und sie riet mir in diesem Fall einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen.
Auf diesen reagiert das Personalmanagement nicht.

Welche Möglichkeiten habe ich?

Vielen Dank.

Tom

Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich. Der Vorschlag der Gleichstellungsbeauftragten bestätigt den Eindruck, daß Gleichstellungsbeauftragte so überflüssig sind wie sie hohl sind: sehr überflüssig und sehr hohl. Geldverschwendung. Ressourcenverschwendung. Zeitverschwendung.

tom88:
Also werde ich mit einem Antrag auf Höhergruppierung keinen Erfolg haben?

Das bedeutet also das ich mir weiter den Arsch aufreissen kann, während andere mehr Geld verdienen und nur das nötigste machen?

Spid:
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Mithin kann ein Antrag auf Höhergruppierung an den AG auch keine Wirkung haben, denn Tarifbeschäftigte sind stets richtig eingruppiert. Das ist der Hauptgrund dafür, daß es keinen solchen Antrag gibt. Ein solcher ist sinn-, zweck- und fruchtlos - wie Gleichstellungsbeauftragte.

WasDennNun:

--- Zitat von: tom88 am 21.07.2021 21:58 ---Also werde ich mit einem Antrag auf Höhergruppierung keinen Erfolg haben?

--- End quote ---
Ja, weil es so einen Antrag nicht gibt.
Entweder man macht eine Eingruppierungfeststellungsklage und das Gericht teilt dir und dem AG die Eingruppierung mit,
oder man einigt sich mit dem AG dahingehend, dass man sich eine gemeinsame Rechtsmeinung über die Eingruppierung bildet.
oder man teilt dem AG mit, welches Entgelt (unabhängig von der Eingruppierung) man haben will und wechselt den AG, wenn er nicht gewillt ist dieses Entgelt zu zahlen.

Denn nur ein Gericht kann die Eingruppierung feststellen,
AG und AN haben nur "unbedeutetende" Rechtsmeinungen über die Eingruppierung.

--- Zitat ---Das bedeutet also das ich mir weiter den Arsch aufreissen kann, während andere mehr Geld verdienen und nur das nötigste machen?

--- End quote ---
Ja, so wie überall im Berufsleben, wo es kein faktorierbaren Zeiten oder Leistungsprämien gibt.

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