Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kündigungsfrist für Arbeitnehmer - befristeter Vertrag TVöD?
Spid:
--- Zitat von: WasDennNun am 23.07.2021 12:20 ---
Fristlose Kündigung deinerseits (also mit Termin deiner Wahl, 4 Woche zum Monatsende, in 7 Wochen oder wie auch immer ..),
--- End quote ---
Das ist in sich widersprüchlich - entweder fristlos oder mit Frist.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 23.07.2021 12:21 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 23.07.2021 12:20 ---
Fristlose Kündigung deinerseits (also mit Termin deiner Wahl, 4 Woche zum Monatsende, in 7 Wochen oder wie auch immer ..),
--- End quote ---
Das ist in sich widersprüchlich - entweder fristlos oder mit Frist.
--- End quote ---
Fristlose Kündigung deinerseits (oder nicht fristgerechte Kündigung, also mit Termin deiner Wahl, 4 Woche zum Monatsende, in 7 Wochen oder wie auch ..
Wdd3:
--- Zitat von: WasDennNun am 23.07.2021 12:20 ---Es gibt ja auch noch die Brechstange:
Fristlose Kündigung deinerseits (also mit Termin oder wie auch immer ..)
--- End quote ---
Verstehenden Lesern musstest du es nicht ein 2tes Mal erklären ;)
Spid:
Deine Ausführungen machen eher deutlich, daß Du - wie üblich - nicht zu den verstehenden Lesern gehörst, denn auch mit Deiner Verkürzung des Zitats bleibt die Aussage in sich widersprüchlich und schlicht falsch. Du reihst Dich damit ein in andere Menschen mit eger gewöhnlicher Auffassungsgabe, die bspw. „Fristlos zum Monatsende“ kündigen.
Wdd3:
Wie üblich reit sich dein Kommentar nahtlos ein in deine wie immer überflüssigen Randbemerkungen.
Deine Verfälschung eines Kommentares hat ebenso viel wert wie deine Lüge von gestern in der du behauptest ein AG habe überhaupt nichts vorzulegen.
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